Suche:
Stichwörter:
Montag, 3. Dezember 2007

OLG gibt Käufern von «Schrottimmobilien» Recht

Potsdam (dpa) - Käufer von sogenannten Schrottimmobilien müssen nicht immer auf ihrem Schaden sitzen bleiben. Das hat das Brandenburgische Oberlandesgericht entschieden.

Potsdam (dpa) - Käufer von sogenannten Schrottimmobilien müssen nicht immer auf ihrem Schaden sitzen bleiben. Das hat das Brandenburgische Oberlandesgericht entschieden.

Im Fall eines Vermittlers, der einem Ehepaar falsche Angaben über die zu erwartenden Erträge einer Eigentumswohnung gemacht hatte, fiel das Urteil zugunsten der Käufer. Das Ehepaar muss den Banken demnach die für den Kauf aufgenommenen Kredite nicht zurückzahlen. Die Eigentumswohnung in Hamburg müssten die Kläger aber den Banken übertragen. Somit werde der Zustand vor dem Kauf der Immobilie wiederhergestellt, erklärte die Sprecherin.

Laut Gericht wollten die Kläger 1997 die vermietete Wohnung kaufen, um Steuern zu sparen und für ihr Alter vorzusorgen. Nach Darstellung eines Vermittlers, der mit einer der beteiligten Banken zusammengearbeitet habe, sollte das Ehepaar als monatlichen Ertrag 11,99 Mark pro Quadratmeter bekommen. Die Käufer hätten einen Kredit von 150 000 Mark aufgenommen. Es habe sich aber herausgestellt, dass die Wohnung weit weniger abgeworfen habe als vom Vermittler ursprünglich angegeben.

Nachdem das Landgericht Potsdam die Klage des Ehepaares abgewiesen habe, habe der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes nun entschieden, «dass die finanzierenden Banken - eine Bausparkasse und die Landesbank - auf Schadensersatz haften», heißt es in der Mitteilung des Gerichts. «Wenn der Vertreiber der Kapitalanlage evident falsche Angaben über das Anlageobjekt mache, mit der finanzierenden Bank in institutionalisierter Art und Weise zusammengearbeitet und auch das Finanzierungsangebot unterbreitet habe, sei die Kenntnis der beteiligten Banken von der arglistigen Täuschung zu vermuten», heißt es weiter.

Die Mieteinnahmen seien «zentraler Teil des Anlageentschlusses der Kapitalanleger» gewesen. «Dass die vom Vermittler angegebenen Erträge unrichtig waren, habe sich den beteiligten Banken angesichts der bekannt unseriösen und riskant kalkulierten Mietpoolausschüttungen aufdrängen müssen», hieß es. Die Banken hätten nicht bewiesen, dass sie davon nichts wussten.


Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Verbraucher- Informationsgesetz kommt am 1. Mai

Berlin (dpa/tmn) - Hält der Supermarkt um die Ecke alle Hygienevorschriften ein? Gab es bei Kontrollen im Lieblingsresta

 [mehr...]

Warnung vor falschem Gewinnversprechen per Post

Stuttgart (dpa/tmn) - Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt vor einem neuen Gewinnversprechen per Post. In dem

 [mehr...]

Beamtenstellung gestärkt: Keine Führungsämter auf Zeit

Karlsruhe (dpa) - Beamte müssen grundsätzlich auf Lebenszeit berufen werden - nur in Ausnahmefällen dürfen sie auf Zeit

 [mehr...]

Banker muss Anzug tragen: Reinigung nicht absetzbar

Saarbrücken (dpa) - Die Kosten für die Reinigung des Anzugs eines Bankangestellten sind nicht von der Steuer absetzbar.

 [mehr...]

Neukauf von Waren: Damit im Schadensfall die Versicherung zahlt, müssen die Hinweise des Herstellers eingehalten werden. [mehr...]

Wann habe ich das Recht eine Reise zu stornieren? Gilt ein Nasenbeinbruch als schwere Erkrankung? [mehr...]

Alle wichtigen Vorlagen, Arbeitshilfen und Musterverträge.

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>

Der Anwaltseiten24 Newsletter
Seien Sie stets über die neuesten Rechtsmeldungen informiert.

In unserem Verkehrsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Verkehrsrecht.

Zum Verkehrsrecht Ratgeber >>