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Donnerstag, 15. Februar 2007

Nebeneinkünfte werden auf Beamten-Pension angerechnet

Koblenz (dpa) - Ein Beamter im Ruhestand, der regelmäßig Nebeneinkünfte als Fremdenführer hat, muss mit einer Kürzung seiner Versorgungsbezüge rechnen. Nebeneinkünfte seien nur in Ausnahmen anrechnungsfrei, teilte das Verwaltungsgericht Koblenz in einem Urteil mit.


Koblenz (dpa) - Ein Beamter im Ruhestand, der regelmäßig Nebeneinkünfte als Fremdenführer hat, muss mit einer Kürzung seiner Versorgungsbezüge rechnen. Nebeneinkünfte seien nur in Ausnahmen anrechnungsfrei, teilte das Verwaltungsgericht Koblenz in einem Urteil mit.

Die Ausnahmen umfassten den schriftstellerischen, künstlerischen und wissenschaftlichen Bereich. Ein Fremdenführer halte jedoch keine Vorträge im Sinne des Gesetzes. Das Gericht wies damit die Klage eines Polizisten ab, der wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt worden war und seitdem als Fremdenführer arbeitet (Aktenzeichen: 6 K 1033/06.KO).

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