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Donnerstag, 31. Mai 2007

Nach Schenkung: Pflichtteilansprüche können erhalten bleiben

Hamburg (dpa/tmn) - Ansprüche auf den Pflichtteil einer Erbschaft können unter Umständen auch nach einer Schenkung erhalten bleiben. Bei Immobilien sei das etwa der Fall, wenn ein Nießbrauchrecht vereinbart wurde, erklärt der Informationsdienst Notar und Recht.

Hamburg (dpa/tmn) - Ansprüche auf den Pflichtteil einer Erbschaft können unter Umständen auch nach einer Schenkung erhalten bleiben. Bei Immobilien sei das etwa der Fall, wenn ein Nießbrauchrecht vereinbart wurde, erklärt der Informationsdienst Notar und Recht.

Schenkungen würden beispielsweise genutzt, um Kinder zu enterben. Denn normalerweise haben diese zehn Jahre nach der Schenkung keinen Anspruch mehr auf ihren Pflichtteil an einer Erbschaft. Wird allerdings bei einem Haus ein Nießbrauchrecht vereinbart, damit die Eltern dort noch wohnen oder es vermieten können, gilt diese Frist nicht. Auch nach 15 Jahren können die Kinder dann noch ihren Anspruch auf den Pflichtteil geltend machen, berichtet der Informationsdienst in Hamburg.


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