Nach Kündigung: Versicherer muss Beitrag künftig erstatten
Hamburg (dpa/tmn) - Verbraucher haben von Beginn des neuen Jahres an Anrecht auf anteilige Prämienrückerstattung, wenn sie einen laufenden Versicherungsvertrag kündigen. Denn das neue Versicherungsvertragsgesetzt zwingt die Anbieter dazu, taggenau abzurechnen.
Hamburg (dpa/tmn) - Verbraucher haben von Beginn des neuen Jahres an Anrecht auf anteilige Prämienrückerstattung, wenn sie einen laufenden Versicherungsvertrag kündigen. Denn das neue Versicherungsvertragsgesetzt zwingt die Anbieter dazu, taggenau abzurechnen.
Bislang bleibt der Beitrag für das gesamte Versicherungsjahr beim Unternehmen, erläutert der Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. Betroffen sind vor allem die Sachversicherungen wie Haftpflicht-, Hausrat- oder Kfz-Police.
«Der klassische Fall war immer der: Ich habe mich als Kunde nach einem Schaden über die schlechte Regulierung geärgert und will den Anbieter wechseln», sagte Referentin Bianca Höwe. Ein wichtiger Ratschlag lautete bisher in solchen Fällen, nicht per sofort zu kündigen, sondern erst zum Ende des Versicherungsjahres. Denn sonst fallen mit Neuabschluss bei einem anderen Unternehmen auch abermals Versicherungsbeiträge an - künftig muss die Prämie anteilig erstattet oder erlassen werden.
Ebenso waren Kunden im Nachteil, wenn der Versicherer den Vertrag zum Beispiel wegen Zahlungsverzugs aufhob. Das zeigt ein Beispiel des Bundesjustizministeriums: Kündigt ein Unternehmen eine Police zum 1. Juli, und das Versicherungsjahr endet erst am 31. Dezember, sind die ausstehenden Beiträge zum Ablauf des Versicherungsjahres dennoch zu zahlen. Nach neuen Recht sind sie nur bis Ende Juni zu entrichten.
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