Messekäufe können nicht widerrufen werden
Mainz (dpa/gms) - Verbraucher sollten sich auf Messen nicht zu unüberlegten Käufen hinreißen lassen. Anders als bei Haustürgeschäften können auf Messen geschlossene Verträge nicht einfach widerrufen werden, warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz.
Mainz (dpa/gms) - Verbraucher sollten sich auf Messen nicht zu unüberlegten Käufen hinreißen lassen. Anders als bei Haustürgeschäften können auf Messen geschlossene Verträge nicht einfach widerrufen werden, warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz.
Derartige Veranstaltungen, bei denen der gewerbliche Charakter für den Verbraucher klar erkennbar ist, gelten in der Rechtsprechung nicht als Freizeitveranstaltung. Will ein Kunde später vom Vertrag zurücktreten, ist er auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen. Dieser kann vom Kunden die Vertragserfüllung oder Schadenersatz fordern. Damit Verbraucher sich im Nachhinein nicht über Messekäufe ärgern müssen, sollten sie sich nicht von Werbebotschaften wie «Messepreis» oder «Einmaliges Angebot» blenden lassen. Wer sich für ein bestimmtes Produkt oder eine Dienstleistung interessiert, vergleicht am besten schon im Vorfeld der Messe die Preise.
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