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Stichwörter: UnterhaltLebenshaltungskosten
Mittwoch, 10. Oktober 2007

Leben im günstigeren Ausland: Unterhalt verringert sich

Koblenz (dpa) - Unterhaltszahlungen für im Ausland lebende Kinder können sich verringern, wenn dort die Lebenshaltungskosten deutlich geringer sind. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor.


Koblenz (dpa) - Unterhaltszahlungen für im Ausland lebende Kinder können sich verringern, wenn dort die Lebenshaltungskosten deutlich geringer sind. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor.

Demnach können die auf die deutschen Lebensverhältnisse abgestimmten Werte der sogenannten Düsseldorfer Tabelle nicht unbesehen übernommen werden. Auf dieses Zahlenwerk greifen die Familiengerichte häufig zurück, um den Unterhalt zu berechnen (Az.: Beschluss vom 8. März 2007 - 7 WF 216/07).

Das Gericht wies mit seinem Beschluss die Beschwerde zweier minderjähriger Kinder gegen eine Entscheidung des Amtsgerichts Bad Kreuznach zurück. Dieses hatte zuvor die Bewilligung von Prozesskostenhilfe abgelehnt, weil es einer Klage auf Zahlung höheren Unterhalts keine Erfolgsaussichten gab. Die beiden Kläger leben mit ihrer Mutter in Ecuador. Sie hatten zur Begründung ihrer Klage darauf hingewiesen, seit der Scheidung der Eltern im Jahre 2000 hätten sich die in der Düsseldorfer Tabelle vorgesehenen Unterhaltsbeiträge erhöht. Darauf habe der Vater aber nicht reagiert.

Das OLG befand indes, den Klägern stehe kein höherer Unterhaltsanspruch zu. Denn der Unterhaltsbedarf in Ecuador entspreche dem nach deutschen Verhältnissen bemessenen Bedarf allenfalls zu einem Viertel. Der Vater zahle daher mit monatlich jeweils rund 135 Euro einen ausreichenden Unterhalt.


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