Suche:
Stichwörter:
Dienstag, 6. März 2007

Kundin muss Heiratsinstitut auch bei Nichtgefallen bezahlen

Koblenz (dpa/gms) - Auch wer mit den Leistungen eines Heiratsinstituts unzufrieden ist, muss für in Anspruch genommene Dienste zahlen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor.


Koblenz (dpa/gms) - Auch wer mit den Leistungen eines Heiratsinstituts unzufrieden ist, muss für in Anspruch genommene Dienste zahlen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor.

Eine Rückforderung wegen ungerechtfertigter Bereicherung sei nur dann möglich, wenn das Institut gar keine potenziellen Partner vorgeschlagen hat, erklärte das Gericht (Aktenzeichen: 12 U 1230/03). Es wies mit dem Urteil die Klage einer Kundin ab, die das Honorar von rund 8 700 Euro zurückforderte. Die Frau argumentierte, das Institut habe keine geeigneten Kandidaten benannt. Die Richter wiesen hingegen darauf hin, dass das Institut seinen Kunden keinen Erfolg schulde. Zudem sei gerichtlich kaum feststellbar, ob die vorgeschlagenen Partner geeignet seien oder nicht. Denn eine Beweisaufnahme scheide aus, da sie zu einem nicht gerechtfertigten Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen führe.


Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Verbraucher- Informationsgesetz kommt am 1. Mai

Berlin (dpa/tmn) - Hält der Supermarkt um die Ecke alle Hygienevorschriften ein? Gab es bei Kontrollen im Lieblingsresta

 [mehr...]

Warnung vor falschem Gewinnversprechen per Post

Stuttgart (dpa/tmn) - Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt vor einem neuen Gewinnversprechen per Post. In dem

 [mehr...]

Beamtenstellung gestärkt: Keine Führungsämter auf Zeit

Karlsruhe (dpa) - Beamte müssen grundsätzlich auf Lebenszeit berufen werden - nur in Ausnahmefällen dürfen sie auf Zeit

 [mehr...]

Banker muss Anzug tragen: Reinigung nicht absetzbar

Saarbrücken (dpa) - Die Kosten für die Reinigung des Anzugs eines Bankangestellten sind nicht von der Steuer absetzbar.

 [mehr...]

Neukauf von Waren: Damit im Schadensfall die Versicherung zahlt, müssen die Hinweise des Herstellers eingehalten werden. [mehr...]

Wann habe ich das Recht eine Reise zu stornieren? Gilt ein Nasenbeinbruch als schwere Erkrankung? [mehr...]

Alle wichtigen Vorlagen, Arbeitshilfen und Musterverträge.

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>

Der Anwaltseiten24 Newsletter
Seien Sie stets über die neuesten Rechtsmeldungen informiert.

In unserem Verkehrsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Verkehrsrecht.

Zum Verkehrsrecht Ratgeber >>