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Montag, 23. Juli 2007

Kündigungsschreiben: Per Bote oder Einschreiben zustellen

Berlin (dpa/tmn) - Im Streitfall müssen Mieter nachweisen können, dass ein Kündigungsschreiben rechtzeitig beim Vermieter eingegangen ist. Die sicherste Methode sei es daher, den Brief persönlich in Gegenwart eines Zeugen zu überbringen oder ihn durch einen Boten abgeben zu lassen.

Berlin (dpa/tmn) - Im Streitfall müssen Mieter nachweisen können, dass ein Kündigungsschreiben rechtzeitig beim Vermieter eingegangen ist. Die sicherste Methode sei es daher, den Brief persönlich in Gegenwart eines Zeugen zu überbringen oder ihn durch einen Boten abgeben zu lassen.

Das rät der Deutsche Mieterbund in Berlin. In beiden Fällen sollten die Beteiligten über den Inhalt des Schreibens informiert sein, um die Übergabe verlässlich bezeugen zu können. Die zweitbeste Lösung sei das so genannte Einwurfeinschreiben. Dabei wirft die Post den Brief beim Empfänger ein und dokumentiert das. Der Brief gilt damit als zugegangen - egal, ob der Vermieter den Briefkasten leert oder nicht, erläutert der Mieterbund. «Übergabeeinschreiben» oder «Einschreiben mit Rückschein» haben dagegen einen Nachteil, wenn der Empfänger nicht zu Hause ist: Dann wirft der Zusteller nur eine Mitteilung in den Briefkasten, das Kündigungsschreiben selbst wandert zur Post. Und erst wenn der Vermieter es dort abholt, gelte es als zugegangen.

Auch ein einfacher Brief sollte nicht die erste Wahl bei der Zustellung des Kündigungsschreibens sein. Denn ob der Vermieter das Schreiben erhalten hat, sei bei einem Standardbrief kaum nachweisbar. Zur Postfiliale müssen sich Mieter aber in jedem Fall bemühen: Eine Kündigung auf elektronischem Weg ist den Angaben nach unzulässig, denn einem Fax oder einer E-Mail fehle die notwendige eigenhändige Unterschrift. Kündigungsschreiben müssen nach Darstellung des Mieterbundes bis zum dritten Werktag des Monats beim Vermieter eingehen, damit dieser Monat bei der Kündigungsfrist noch mitzählt.


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