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Donnerstag, 3. April 2008

Kündigung von Festgeld: Auszahlungskonto angeben

Berlin (dpa/tmn) - Bankkunden sollten im Kündigungsschreiben für ein Festgeld immer angeben, auf welches Konto die Auszahlung erfolgen soll. Andernfalls kann es vorkommen, dass die Bank den Vertrag als ungekündigt ansieht und er sich automatisch verlängert.

Berlin (dpa/tmn) - Bankkunden sollten im Kündigungsschreiben für ein Festgeld immer angeben, auf welches Konto die Auszahlung erfolgen soll. Andernfalls kann es vorkommen, dass die Bank den Vertrag als ungekündigt ansieht und er sich automatisch verlängert.

«Es gibt solche Fälle», sagte Peter Lischke von der Verbraucherzentrale Berlin. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken regeln dem Experten zufolge auch die «Mitwirkungspflichten» von Kunden. Darin kann ihnen diese Informationsaufgabe zugewiesen sein.

Beim Festgeld gebe es zwei Fälle: Manche Verträge müssen nicht ausdrücklich gekündigt werden - sie laufen aus, und das Geld wird nach Ablauf auf ein vertraglich vorab festgelegtes Konto überwiesen, erläuterte Lischke. Andere Verträge müssten gekündigt werden - dann könne es zwar der Fall sein, dass das sogenannte Referenzkonto im Vertrag bei Abschluss schon festgelegt wurde. Ist das aber nicht der Fall, müssen Kunden das Auszahlkonto im Kündigungsschreiben angeben.

«Sonst redet sich die Bank raus, indem sie sagt: 'Wo sollen wir es denn hinschicken?'» Das könne auch dann der Fall sein, wenn der Kunde ein Girokonto oder mehrere andere Konten bei der Bank führt. Es sei daher besser, auf Nummer sicher zu gehen, sagte Lischke - «die Kontonummer im Kündigungsschreiben anzugeben dauert ja nicht lange».


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