Krankentagegeld-Police schützt nicht bei Arbeitslosigkeit
Berlin/Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Privatversicherte sind meist nicht durch eine Krankentagegeld-Police geschützt, wenn sie arbeitslos werden und dann länger erkranken.
Berlin/Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Privatversicherte sind meist nicht durch eine Krankentagegeld-Police geschützt, wenn sie arbeitslos werden und dann länger erkranken.
«Eine solche Versicherung endet in der Regel mit Beginn der Arbeitslosigkeit», sagte Anke Glasmacher vom Verband der privaten Krankenversicherungen (PKV) in Berlin. Mit ihr lasse sich nur der krankheitsbedingte Ausfall eines Arbeitsverdienstes absichern. Versicherte erhielten aber kein Krankengeld, wenn sie während der Erwerbslosigkeit länger arbeitsunfähig sind.
Laut dem Bund-Verlag in Frankfurt/Main führt dies dazu, dass arbeitslose Privatversicherte nach sechs Wochen Krankheit oft ohne Unterstützung dastehen. Denn danach ende zum einen der Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Und während gesetzlich Versicherte Krankengeld von ihrer Kasse bekommen, wenn sie länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind, gelte das für Privatversicherte nicht. Sie könnten ab der siebten Krankheitswoche höchstens Hartz IV oder Sozialhilfe als Unterstützung erhalten, wenn sie bedürftig sind.
Betroffen von dieser Versicherungslücke seien besonders Ältere, teilt der Verlag mit. Denn prinzipiell könnten Privatversicherte zwar zu Beginn ihrer Arbeitslosigkeit in die gesetzliche Krankenkasse wechseln. Für Arbeitslose ab 55 Jahren sei diese Möglichkeit aber meist ausgeschlossen.
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