Suche:
Stichwörter:
Mittwoch, 12. März 2008

Krankentagegeld-Police schützt nicht bei Arbeitslosigkeit

Berlin/Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Privatversicherte sind meist nicht durch eine Krankentagegeld-Police geschützt, wenn sie arbeitslos werden und dann länger erkranken.

Berlin/Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Privatversicherte sind meist nicht durch eine Krankentagegeld-Police geschützt, wenn sie arbeitslos werden und dann länger erkranken.

«Eine solche Versicherung endet in der Regel mit Beginn der Arbeitslosigkeit», sagte Anke Glasmacher vom Verband der privaten Krankenversicherungen (PKV) in Berlin. Mit ihr lasse sich nur der krankheitsbedingte Ausfall eines Arbeitsverdienstes absichern. Versicherte erhielten aber kein Krankengeld, wenn sie während der Erwerbslosigkeit länger arbeitsunfähig sind.

Laut dem Bund-Verlag in Frankfurt/Main führt dies dazu, dass arbeitslose Privatversicherte nach sechs Wochen Krankheit oft ohne Unterstützung dastehen. Denn danach ende zum einen der Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Und während gesetzlich Versicherte Krankengeld von ihrer Kasse bekommen, wenn sie länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind, gelte das für Privatversicherte nicht. Sie könnten ab der siebten Krankheitswoche höchstens Hartz IV oder Sozialhilfe als Unterstützung erhalten, wenn sie bedürftig sind.

Betroffen von dieser Versicherungslücke seien besonders Ältere, teilt der Verlag mit. Denn prinzipiell könnten Privatversicherte zwar zu Beginn ihrer Arbeitslosigkeit in die gesetzliche Krankenkasse wechseln. Für Arbeitslose ab 55 Jahren sei diese Möglichkeit aber meist ausgeschlossen.


Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Verbraucher- Informationsgesetz kommt am 1. Mai

Berlin (dpa/tmn) - Hält der Supermarkt um die Ecke alle Hygienevorschriften ein? Gab es bei Kontrollen im Lieblingsresta

 [mehr...]

Warnung vor falschem Gewinnversprechen per Post

Stuttgart (dpa/tmn) - Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt vor einem neuen Gewinnversprechen per Post. In dem

 [mehr...]

Beamtenstellung gestärkt: Keine Führungsämter auf Zeit

Karlsruhe (dpa) - Beamte müssen grundsätzlich auf Lebenszeit berufen werden - nur in Ausnahmefällen dürfen sie auf Zeit

 [mehr...]

Banker muss Anzug tragen: Reinigung nicht absetzbar

Saarbrücken (dpa) - Die Kosten für die Reinigung des Anzugs eines Bankangestellten sind nicht von der Steuer absetzbar.

 [mehr...]

Neukauf von Waren: Damit im Schadensfall die Versicherung zahlt, müssen die Hinweise des Herstellers eingehalten werden. [mehr...]

Wann habe ich das Recht eine Reise zu stornieren? Gilt ein Nasenbeinbruch als schwere Erkrankung? [mehr...]

Alle wichtigen Vorlagen, Arbeitshilfen und Musterverträge.

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>

Der Anwaltseiten24 Newsletter
Seien Sie stets über die neuesten Rechtsmeldungen informiert.

In unserem Verkehrsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Verkehrsrecht.

Zum Verkehrsrecht Ratgeber >>