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Mittwoch, 29. August 2007

Kostenvoranschlag ist nur bei Vereinbarung kostenpflichtig

Leipzig (dpa/tmn) - Verbraucher müssen für Kostenvoranschläge nichts bezahlen. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig gibt es dafür keine gesetzliche Grundlage.

Leipzig (dpa/tmn) - Verbraucher müssen für Kostenvoranschläge nichts bezahlen. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig gibt es dafür keine gesetzliche Grundlage.

Anderes gelte jedoch, wenn für den Kostenvoranschlag zuvor eine Vergütung ausdrücklich vereinbart wurde oder diese branchenüblich ist. Auch deutliche Überschreitungen eines Kostenvoranschlags bei der Ausführung der Leistungen müssten nur dann akzeptiert werden, wenn die Kostenüberschreitung dem Kunden rechtzeitig angezeigt wurde und die Geschäftspartner sich auf eine bestimmte Summe geeinigt haben. Erfolgt die Anzeige nicht, könne der Kunde Schadensersatz verlangen.


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