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Freitag, 16. März 2007

Kosten für Ausbildung als Werbungskosten absetzen

Köln (dpa/gms) - Hochschulabsolventen, die noch keinen festen Job haben, können Bildungskosten als vorweggenommene Werbungskosten deklarieren. Dabei entstehen Verluste, die sich steuersparend mit zukünftigen Einkünften verrechnen lassen, meldet die Zeitschrift «Capital».


Köln (dpa/gms) - Hochschulabsolventen, die noch keinen festen Job haben, können Bildungskosten als vorweggenommene Werbungskosten deklarieren. Dabei entstehen Verluste, die sich steuersparend mit zukünftigen Einkünften verrechnen lassen, meldet die Zeitschrift «Capital».

Die Finanzämter müssten das akzeptieren, wenn es einen konkreten und objektiv feststellbaren Zusammenhang zwischen der Ausbildung und dem später angestrebten Job gibt. Der Bundesfinanzhof habe in der Vergangenheit mehrfach befunden, dass Ausbildungskosten generell als Werbungskosten einzustufen seien, heißt es weiter. Das gilt natürlich auch für Aus- und Fortbildungen, mit denen Berufstätige in ihrem Job weiterkommen wollen.

Auch Studenten oder Auszubildende können Ausbildungskosten bis zu einer Höhe von 4000 Euro pro Jahr als Sonderabgaben absetzen. Den meisten Studenten sei damit allerdings nicht geholfen, da sie mit ihren Einkünften unter der Einkommenssteuergrenze bleiben.


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