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Donnerstag, 28. Dezember 2006

Kinderreiche Bundesbeamte bekommen mehr Geld

Arnsberg (dpa) - Ein nordrhein-westfälisches Verwaltungsgericht hat die Telekom, die Post und die Bundesrepublik in mehreren Entscheidungen verurteilt, ihren Beamten mit mehr als zwei Kindern höhere Bezüge zu zahlen. Das teilte ein Sprecher des Gerichts in Arnsberg mit.


Arnsberg (dpa) - Ein nordrhein-westfälisches Verwaltungsgericht hat die Telekom, die Post und die Bundesrepublik in mehreren Entscheidungen verurteilt, ihren Beamten mit mehr als zwei Kindern höhere Bezüge zu zahlen. Das teilte ein Sprecher des Gerichts in Arnsberg mit.

Die Bundesbeamten hatten sich mit ihren Klagen vor dem Gericht in Arnsberg auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts bezogen (Az.: 5 K 1116/04, 5 K 415/05, 5 K 1450/05 u.a.). Das Karlsruher Gericht habe die Verwaltungsgerichte bereits 1998 ermächtigt, kinderreichen Beamten sogar entgegen den gesetzlichen Bestimmungen höhere Besoldungsleistungen zuzusprechen. Dem habe das Arnsberger Gericht nun in mehr als 25 Urteilen Rechnung getragen, teilte ein Sprecher mit. Dazu gehören auch die beurlaubten Beamten der Deutschen Bahn AG, die vom Bundeseisenbahnvermögen betreut werden.

Das Gericht habe festgestellt, dass Beamte vieler Besoldungsgruppen auch noch für die Jahre 2004 und 2005 Nachzahlungen zu erhalten haben. Voraussetzung hierfür sei aber, dass die Beamten in den jeweiligen Haushaltsjahren einen entsprechenden Antrag gestellt haben.

Wie der Vorsitzende Richter in mündlichen Verhandlungen im November und Dezember betont habe, sei es nicht nachvollziehbar, weshalb bis heute keine Änderung der Rechtslage erfolgt sei. Außerdem kritisierte das Gericht, dass das Bundesinnenministerium mit einem Erlass an alle Behörden untersagt habe, die Prozesse durch Vergleiche - also ohne Urteil und damit Kosten sparend - zu beenden. Darüber hinaus habe das Ministerium angeordnet dass die Behörden entgegen ihren prozessualen Mitwirkungspflichten keine Berechnungen der Ansprüche der Beamten vornehmen sollten, obwohl sie hierzu ohne weiteres in der Lage gewesen seien.

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