Kein Versicherungsschutz bei Täuschung
Berlin/München (dpa/tmn) - Wer eine ärztliche Behandlung fälschlich als Routineuntersuchung angibt, riskiert seinen Versicherungsschutz. Nach einem Beschluss des Kammergerichts Berlin muss die Berufsunfähigkeitsversicherung in diesen Fällen im Grundsatz nicht zahlen.
Berlin/München (dpa/tmn) - Wer eine ärztliche Behandlung fälschlich als Routineuntersuchung angibt, riskiert seinen Versicherungsschutz. Nach einem Beschluss des Kammergerichts Berlin muss die Berufsunfähigkeitsversicherung in diesen Fällen im Grundsatz nicht zahlen.
Über das Urteil berichtet die Fachzeitschrift «Recht und Schaden». Das Verschweigen der Krankheit, die zu der ärztlichen Untersuchung geführt habe, sei rechtlich als arglistige Täuschung zu werten (Az.: 6 W 37/06).
Das Gericht verneinte die Zahlungspflicht einer Berufsunfähigkeitsversicherung für einen Versicherten. Der Kläger hatte eine ärztliche Behandlung wegen Bandscheibenbeschwerden als Routineuntersuchung angegeben, die «ohne Befund» geblieben sei. Tatsächlich war er dreimal wegen eines Bandscheibenleidens krankgeschrieben. Das Argument des Klägers, die Versicherung hätte von sich aus nachfragen müssen, ließen die Richter nicht gelten. Denn die Angabe «ohne Befund» habe die Versicherung so verstehen dürfen, dass keinerlei gesundheitliche Beeinträchtigungen vorlägen.
Top-Meldungen aus anderen Bereichen
Verbraucher- Informationsgesetz kommt am 1. Mai
Berlin (dpa/tmn) - Hält der Supermarkt um die Ecke alle Hygienevorschriften ein? Gab es bei Kontrollen im Lieblingsresta
[mehr...]Warnung vor falschem Gewinnversprechen per Post
Stuttgart (dpa/tmn) - Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt vor einem neuen Gewinnversprechen per Post. In dem
[mehr...]Beamtenstellung gestärkt: Keine Führungsämter auf Zeit
Karlsruhe (dpa) - Beamte müssen grundsätzlich auf Lebenszeit berufen werden - nur in Ausnahmefällen dürfen sie auf Zeit
[mehr...]Banker muss Anzug tragen: Reinigung nicht absetzbar
Saarbrücken (dpa) - Die Kosten für die Reinigung des Anzugs eines Bankangestellten sind nicht von der Steuer absetzbar.
[mehr...]Neukauf von Waren: Damit im Schadensfall die Versicherung zahlt, müssen die Hinweise des Herstellers eingehalten werden. [mehr...]
Wann habe ich das Recht eine Reise zu stornieren? Gilt ein Nasenbeinbruch als schwere Erkrankung? [mehr...]
Beliebte Suchwörter
In unserem Verkehrsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Verkehrsrecht.