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Stichwörter: Arbeitszeitbeschränkung
Freitag, 2. November 2007

Jugendliche haben am Arbeitsplatz besondere Rechte

Bonn (dpa/tmn) - Jugendliche haben am Arbeitsplatz besondere Rechte. Darauf weist der Verlag für die deutsche Wirtschaft in Bonn hin. Die entsprechenden Vorschriften stehen im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArb-SchG), an das sich jeder Arbeitgeber halten muss.


Bonn (dpa/tmn) - Jugendliche haben am Arbeitsplatz besondere Rechte. Darauf weist der Verlag für die deutsche Wirtschaft in Bonn hin. Die entsprechenden Vorschriften stehen im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArb-SchG), an das sich jeder Arbeitgeber halten muss.

So gelten für Jugendliche im Alter von 15 bis 18 Jahren zum Beispiel besondere Arbeitszeitbeschränkungen. Von Ausnahmen abgesehen, dürfen sie nicht mehr als 8 Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich arbeiten (Paragraf 8).

Nach der Arbeit ist eine Freizeit von mindestens 12 Stunden ohne Unterbrechung einzuhalten (Paragraf 13). Außerdem dürfen Jugendliche nur in der Zeit von 6.00 bis 20.00 Uhr arbeiten (Paragraf 14) und nur an fünf Tagen in der Woche - aber in der Regel nicht samstags, sonntags und feiertags (Paragraf 15 bis 18), erklärt der Fachverlag.


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