Suche:
Stichwörter:
Donnerstag, 27. September 2007

Inhaberschuldverschreibung: Anleihe mit langer Laufzeit

Berlin (dpa/tmn) - Inhaberschuldverschreibungen sind Wertpapiere, für die in der Regel ein fester Zinssatz gilt. Dabei verpflichtet sich der Aussteller gegenüber dem Inhaber der Urkunde zur Rückzahlung der geliehenen Geldsumme und einer laufenden Verzinsung oder einer sonstigen Leistung.

Berlin (dpa/tmn) - Inhaberschuldverschreibungen sind Wertpapiere, für die in der Regel ein fester Zinssatz gilt. Dabei verpflichtet sich der Aussteller gegenüber dem Inhaber der Urkunde zur Rückzahlung der geliehenen Geldsumme und einer laufenden Verzinsung oder einer sonstigen Leistung.

Die Laufzeit kann bis zu 15 Jahren betragen, teilweise auch noch länger. Laut dem Bundesverband deutscher Banken (BdB) in Berlin können so genannte Emittenten solcher Papiere neben Unternehmen und Banken auch der Bund oder Staatsregierungen sein.

Ausschlaggebend für die Sicherheit einer Inhaberschuldverschreibung ist allein die Bonität des Ausstellers. Der Bankenverband rät Anlegern deshalb, sich insbesondere bei unbekannten Anbietern nach der finanziellen Struktur, den Gewinnaussichten und den Haftungsverhältnissen des Emittenten zu erkundigen. Wer Angebote per Post erhält, die weit über dem üblichen Marktzins liegen, sollte skeptisch sein: Mit außergewöhnlich hohen Renditeversprechen ist in der Regel auch ein hohes Risiko verbunden.


Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Verbraucher- Informationsgesetz kommt am 1. Mai

Berlin (dpa/tmn) - Hält der Supermarkt um die Ecke alle Hygienevorschriften ein? Gab es bei Kontrollen im Lieblingsresta

 [mehr...]

Warnung vor falschem Gewinnversprechen per Post

Stuttgart (dpa/tmn) - Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt vor einem neuen Gewinnversprechen per Post. In dem

 [mehr...]

Beamtenstellung gestärkt: Keine Führungsämter auf Zeit

Karlsruhe (dpa) - Beamte müssen grundsätzlich auf Lebenszeit berufen werden - nur in Ausnahmefällen dürfen sie auf Zeit

 [mehr...]

Banker muss Anzug tragen: Reinigung nicht absetzbar

Saarbrücken (dpa) - Die Kosten für die Reinigung des Anzugs eines Bankangestellten sind nicht von der Steuer absetzbar.

 [mehr...]

Neukauf von Waren: Damit im Schadensfall die Versicherung zahlt, müssen die Hinweise des Herstellers eingehalten werden. [mehr...]

Wann habe ich das Recht eine Reise zu stornieren? Gilt ein Nasenbeinbruch als schwere Erkrankung? [mehr...]

Alle wichtigen Vorlagen, Arbeitshilfen und Musterverträge.

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>

Der Anwaltseiten24 Newsletter
Seien Sie stets über die neuesten Rechtsmeldungen informiert.

In unserem Verkehrsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Verkehrsrecht.

Zum Verkehrsrecht Ratgeber >>