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Mittwoch, 28. März 2007

Im Versicherungsfall auf Bemessungsart achten

Berlin (dpa/gms) - Bei Schadenversicherungen sollten Versicherte auf die unterschiedliche Bemessung des Warenwerts achten. Das sagte Stephan Schweda vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft in Berlin.


Berlin (dpa/gms) - Bei Schadenversicherungen sollten Versicherte auf die unterschiedliche Bemessung des Warenwerts achten. Das sagte Stephan Schweda vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft in Berlin.

«Während die Haftpflichtversicherung bei der Erstattung den Zeitwert eines Produktes ansetzt, wird bei der Hausratversicherung der Neuwert einer Ware zu Grunde gelegt». Die Hausratversicherung trage die Kosten für die Wiederbeschaffung eines Produktes gleicher Art und Güte. Ein alter PC etwa werde nicht danach bemessen, wie viel das Gerät noch wert war - vielmehr zähle, wie viel ein gleichwertiges Modell neu kostet.

Umgekehrt sei es bei der Haftpflichtversicherung: Hier wird laut Schweda im Rahmen eines Gutachtens der aktuelle Zeitwert eines Produktes berechnet. Dabei hänge die Höhe der Erstattung bei einem Computer etwa von Alter und Verschleiß ab. Andererseits werde aber auch berücksichtigt, wenn sich der Wert des Geräts durch technisches Aufrüsten im Vergleich zum Kaufzustand gesteigert hat.


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