Hose in Reinigung verschwunden: Schadenersatz
Berlin (dpa/tmn) - Geht in der Textilreinigung ein vermeintliches Designer-Stück verloren, hat der Kunde grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz. Allerdings hängt die Höhe von Echtheit und Nutzungszeit der Kleidung ab.
Berlin (dpa/tmn) - Geht in der Textilreinigung ein vermeintliches Designer-Stück verloren, hat der Kunde grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz. Allerdings hängt die Höhe von Echtheit und Nutzungszeit der Kleidung ab.
Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin hervor, auf das der Deutsche Anwaltverein (DAV) hinweist (Az.: 52 S 90/07). Die Richter bemaßen die Nutzungszeit allerdings nicht nach der Haltbarkeit der Kleidung, sondern anhand der entsprechenden Mode.
In dem Fall hatte eine Frau einen Hosenanzug in der Reinigung abgegeben, aber nur die Jacke zurückbekommen. Angeblich hatte sie den Anzug in Shanghai aus Originalstoff einer Designer-Firma schneidern lassen. Die Richter erkannten lediglich auf eine unzulässige Nachbildung aus Asien und setzen den Wert wesentlich niedriger an als die Frau. Hiervon wurde weiter abgezogen, da nach Einschätzung der Richter der modische Anzug lediglich eine Nutzungszeit von vier Jahren hatte. Daneben wurde bei der Berechnung berücksichtigt, dass die Jacke noch tragbar war.
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