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Stichwörter: AltersvorsorgeRente
Freitag, 4. April 2008

Höhere Kassenbeiträge bei Zusatzrenten rechtens

Karlsruhe (dpa) - Die Anhebung der Krankenkassenbeiträge für Rentner, die eine zusätzliche Altersversorgung beziehen, ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.


Bild: pixelquelle

Die Richter haben damit die Beschwerden von sechs Rentnern gegen die seit Anfang 2004 geltenden höheren Beiträge abgewiesen. Nach der Regelung werden Bezüge aus Pensionskassen, Betriebs- oder Witwenrenten bei der Berechnung der Krankenkassenbeiträge in vollem Umfang veranschlagt; bis Ende 2003 wurden sie nur zur Hälfte berechnet.

Nach einem am Freitag (4. April) veröffentlichten Beschluss des Karlsruher Gerichts war die Maßnahme zur Reform der unterfinanzierten Kassen erforderlich. Der Gesetzgeber habe hier einen großen Spielraum. (1 BvR 2137/06 - Beschluss vom 28. Februar 2008)

Die Beschwerdeführer hatten beanstandet, dass bei der gesetzlichen Rente die Hälfte des Krankenkassenbeitrags aus der Rentenkasse gezahlt wird, während die Zusatzversorgung nun in voller Höhe veranschlagt wird. Aus Sicht der Verfassungsrichter verstößt dies jedoch nicht gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung - im Gegenteil: Durch die Reform von 2004 habe der Gesetzgeber eine Ungleichbehandlung beseitigt, die bis dahin die Bezieher von Zusatzrenten gegenüber den Empfängern gesetzlicher Renten begünstigt habe. Die Altersbezüge von Menschen mit Zusatzrenten lägen im Schnitt mehr als doppelt so hoch wie bei Normalrentnern.

Nach den Worten der 2. Kammer des Ersten Senats war die Reform geeignet, die wachsende Finanzierungslücke der Krankenkassen auszugleichen, deren Ursache der medizinische Fortschritt und die zunehmende Zahl älterer Menschen sei. Die Reformer hatten sich jährlich 1,6 Milliarden Euro Zusatzeinnahmen aus der vollen Einbeziehung der Versorgungsbeiträge versprochen. Dem Beschluss zufolge deckten die Beiträge der Rentner im Jahr 1973 noch 70 Prozent des für sie notwendigen Aufwands, inzwischen liege die Quote nur noch bei 43 Prozent.


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