Hartz-IV-Empfänger muss Zeit zur Arbeitssuche haben
Mainz (dpa) - Einem Hartz-IV-Empfänger muss auch dann genug Zeit für die Suche nach einem richtigen Job bleiben, wenn ihm von den Behörden eine vorübergehende Arbeitsgelegenheit vermittelt wird. Das geht aus einem Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz hervor.
Mainz (dpa) - Einem Hartz-IV-Empfänger muss auch dann genug Zeit für die Suche nach einem richtigen Job bleiben, wenn ihm von den Behörden eine vorübergehende Arbeitsgelegenheit vermittelt wird. Das geht aus einem Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz hervor.
Eine Wochenarbeitszeit von 30 Stunden zuzüglich einer An- und Abreise von je 45 Minuten sei nicht zulässig. Das Gericht gab einem Hartz-IV-Empfänger Recht, der eine entsprechend Arbeitsgelegenheit abgelehnt hatte. Daraufhin hatte die Arbeitsgemeinschaft aus Arbeitsagentur und Kommune (ARGE) dem Mann das Arbeitslosengeld II um 30 Prozent gekürzt (Az.: L 3 AS 127/08).
Das Landessozialgericht hob damit eine Entscheidung des Sozialgerichts Koblenz auf, vor dem die Klage des Mannes keinen Erfolg gehabt hatte. Das Landessozialgericht erklärte, zwar müsse ein Hartz-IV-Empfänger eine zumutbare Arbeitsgelegenheit übernehmen. Er müsse aber andererseits auch alle Möglichkeiten ausschöpfen, um seine Arbeitslosigkeit zu beenden. Der Arbeitslose brauche genügend Zeit, um Angebote zu lesen, Bewerbungen zu schreiben und bei möglichen Arbeitgebern vorzusprechen.
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