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Donnerstag, 13. März 2008

Händler muss für Tageszulassung Spritverbrauch ausweisen

Köln/Berlin (dpa/tmn) - Autohändler müssen auch für sogenannte Tageszulassungen den Spritverbrauch und CO2-Ausstoß ausweisen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln hervor, auf das die Deutsche Anwaltauskunft in Berlin hinweist.

Köln/Berlin (dpa/tmn) - Autohändler müssen auch für sogenannte Tageszulassungen den Spritverbrauch und CO2-Ausstoß ausweisen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln hervor, auf das die Deutsche Anwaltauskunft in Berlin hinweist.

So gelten auch für einen Tag zugelassene Fahrzeuge noch als Neuwagen, für die Händler laut Verkaufsverordnung Angaben zur Umweltverträglichkeit machen müssen.

In dem Fall (Az.: 6 U 217/06) hatte ein Händlerverband gegen einen Händler geklagt, der für sechs Tageszulassungen Verkaufsanzeigen ohne Verbrauchsangaben geschaltet hatte. Der Verband sah darin einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil, da Käufer veranlasst würden, zugelassene Fahrzeuge nur wegen des niedrigen Preises zu erwerben.

Die Richter gaben dem Verband Recht. Im Autohandel sei es üblich, neue Fahrzeuge für kurze Zeit zuzulassen, um gegenüber dem Hersteller höhere Verkaufszahlen nachweisen und für Kunden Preisnachlässe anbieten zu können. Verfolge der Händler diesen Zweck, handele es sich bei dem Fahrzeug trotz Tageszulassung um ein Neufahrzeug. Weil der Händler sechs Fahrzeuge anbot, müsse er gemäß der Verkaufsverordnung für jedes einzelne Angaben zu Verbrauch und Emissionen machen. Durch diese Informationen sollten Käufer veranlasst werden, schadstoffarme Fahrzeuge zu erwerben.


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