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Stichwörter: GmbHGesellschaft
Donnerstag, 15. November 2007

Gewerbeschein oder GmbH: Die richtige Rechtsform finden

Hamburg/Berlin (dpa/tmn) - Eine Idee verwirklichen, sein eigener Chef sein oder den Weg aus der Arbeitslosigkeit finden - es spricht viel für die eigene Firma. Mit der Reform des GmbH-Rechts soll der Schritt in die Selbstständigkeit jetzt leichter werden.


Hamburg/Berlin (dpa/tmn) - Eine Idee verwirklichen, sein eigener Chef sein oder den Weg aus der Arbeitslosigkeit finden - es spricht viel für die eigene Firma. Mit der Reform des GmbH-Rechts soll der Schritt in die Selbstständigkeit jetzt leichter werden.

Die GmbH, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ist für Gründer interessant, die ihr Privatvermögen für den Fall einer Zahlungsunfähigkeit der Firma vor den Forderungen der Gläubiger schützen wollen. Der Unternehmer haftet nur in Höhe seines Anteils, der derzeit noch 25 000 Euro betragen muss. In der Praxis fordern Banken für Kredite jedoch auch von GmbH-Unternehmern oft zusätzliche Sicherheiten.

Das wird sich mit der Reform des GmbH-Rechts, die in der ersten Hälfte des Jahres 2008 inkrafttreten soll, nicht ändern. Allerdings muss die Mindesteinlage dann nur noch 10 000 Euro betragen, sagt Roland Franke vom Deutschen Steuerberaterverband (DStV) in Berlin. Für die Gründung einer sogenannten Mini-GmbH soll sogar ein Stammkapital von einem Euro ausreichen. Dafür muss ein bestimmter Prozentsatz vom Gewinn für den Aufbau des Kapitals verwendet werden.

Marcus Troeder zufolge hat die GmbH einen guten Ruf. Zu den weiteren Vorteilen für den Gründer gehören eine gewisse Risikoabfederung und die Flexibilität dieser Rechtsform.

Wer keine großen Investitionen tätigen muss und womöglich alleine arbeitet, kann auch zur einfachsten Art der Gründung greifen - dem Gewerbeschein, der in Hamburg zum Beispiel nur 20 Euro kostet. Für andere Rechtsformen werden schnell mehrere hundert Euro Gebühren fällig - dafür gibt es aber auch einen Eintrag ins Handelsregister.

Im juristischen Sinne keine Firma ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR. Sie entsteht, wenn sich zwei oder mehrere natürliche oder juristische Personen zusammentun. Das Bindeglied ist der Gesellschaftervertrag. Marcus Troeder rät, die Absprachen schriftlich festzuhalten. «Wenn es später zu Problemen kommt, nützen mündliche Absprachen wenig.»

In der GbR ist vergleichsweise wenig Papierkram zu erledigen. Die Einnahmen und Ausgaben müssen lediglich durch Belege dokumentiert werden - eine Bilanz wird nicht gefordert. Dafür wird die GbR auch nicht ins Handelsregister eingetragen. Wenn das passiert, wird aus der GbR eine OHG, eine offene Handelsgesellschaft. Bei einer OHG besteht dann die Pflicht zur Bilanzerstellung.

Auswirkungen hat die Unternehmensform auch finanziell: Die GbR und die OHG gelten als Personengesellschaften. Der Gewinn solcher Firmen wird besteuert, indem das Einkommen der Gesellschafter besteuert wird. Ist der Gesellschafter eine natürliche Person, zahlt er Einkommenssteuer. Handelt es sich um eine juristische Person, zahlt diese Körperschaftssteuer. Eine Kapitalgesellschaft muss dagegen grundsätzlich Körperschaftsteuer entrichten. Für alle Gewerbetreibenden wird die Gewerbesteuer fällig.

Schließlich gibt es noch die Freiberufler. Ihr Vorteil sei, dass sie keine Gewerbesteuern zahlen müssen, erklärt die Karriereberaterin Svenja Hofert aus Hamburg in ihrem Buch «Existenzgründung im Team». Doch nicht immer sei es einfach, zwischen gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit zu unterscheiden: «Falls Sie sich nicht absolut sicher sind, welchen Steuerstatus sie haben, lassen Sie sich diesen verbindlich vom Finanzamt bestätigen.»


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