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Dienstag, 31. Oktober 2006

Gewalt in der Öffentlichkeit: Zeugen sollten sich bemerkbar machen

Stuttgart (dpa/gms) - Zeugen einer Gewalttat sollten sich bemerkbar machen und andere Passanten auf das Geschehen hinweisen. Durch ein «Hören Sie auf damit!» werde die Anonymität der Lage aufgehoben.

Stuttgart (dpa/gms) - Zeugen einer Gewalttat sollten sich bemerkbar machen und andere Passanten auf das Geschehen hinweisen. Durch ein «Hören Sie auf damit!» werde die Anonymität der Lage aufgehoben.

Mischen sich mehrere Personen ein, lässt der Täter eher von dem Opfer ab, erläutert Andreas Feß, Geschäftsführer der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes in Stuttgart. Manchmal helfe schon ein lautes Wort oder eine kleine Geste, um den Täter von seinem Vorhaben abzubringen.

Der Täter darf nicht geduzt werden. Denn sonst könnten umstehende Passanten einen rein persönlichen Konflikt vermuten, heißt es auf der Internetseite aktion-tu-was.de der Polizei. Wichtig sei, sich nicht vom Täter provozieren zu lassen.

Sitznachbarn in der U-Bahn oder andere Passanten sollten gezielt angesprochen und auf das Geschehen hingewiesen werden. «Manche Leute brauchen so einen Anstoß», sagt Feß. Es werde aber von niemandem verlangt, bei einem Handgemenge dazwischen zu gehen. «Es passiert zwar im Regelfall nichts. Ich muss aber damit rechnen, auch etwas abzubekommen.»

Wichtig sei, dass die Zeugen genau hinsehen und sich möglichst viele Merkmale des Täters einprägen. Das helfe der Polizei bei ihren Ermittlungen. Die Polizei sollte möglichst schnell benachrichtigt werden. Bei dem Anruf komme es darauf an, dass den Beamten das Geschehen in wenigen Worten, aber dennoch möglichst umfassend geschildert wird.


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