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Dienstag, 13. März 2007

Geständnis im Strafprozess garantiert keinen Schadenersatz

Koblenz (dpa) - Das in einem Strafverfahren abgelegte Geständnis verbessert nicht zwangsläufig die Chance eines Geschädigten auf Schadenersatz in einem Zivilverfahren. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor (Aktenzeichen: 6 U 536/06).


Koblenz (dpa) - Das in einem Strafverfahren abgelegte Geständnis verbessert nicht zwangsläufig die Chance eines Geschädigten auf Schadenersatz in einem Zivilverfahren. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor (Aktenzeichen: 6 U 536/06).

Nach der Entscheidung des Gerichts darf in einem zivilgerichtlichen Streit das Geständnis nicht ohne weiteres verwertet werden, vielmehr müsse sich der jeweilige Richter eine eigene Überzeugung bilden.

Das Gericht wies mit seinem Urteil die Schadenersatzklage der Arbeitsverwaltung ab. Die Behörde hatte an die Mitarbeiter eines insolventen Unternehmens Ausfallgeld gezahlt. Für den Betrag in Höhe von knapp 200 000 Euro wollte sie den Betriebsinhaber in Regress nehmen. Denn er hatte in einem Strafverfahren eingeräumt, den Insolvenzantrag verspätet gestellt und sich damit der Insolvenzverschleppung strafbar gemacht zu haben. Der Mann war dann entsprechend verurteilt worden.

Das OLG winkte jedoch ab. Die Argumentation der Arbeitsverwaltung, mit dem Geständnis und der Verurteilung sei doch alles erwiesen, greife zu kurz. In einem Strafverfahren würden Geständnisse durchaus auch aus taktischen Erwägungen gemacht. Daher müsse sich ein Zivilgericht selbst von der Schuld des Betroffenen überzeugen.


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