Geschäftsführer einer GmbH ist kein Arbeitnehmer
Mainz (dpa) - Der Geschäftsführer einer GmbH ist einer Gerichtsentscheidung zufolge kein Arbeitnehmer. Das geht aus einem in Mainz veröffentlichten Beschluss des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz hervor (Az.: 10 Ta 152/06).
Mainz (dpa) - Der Geschäftsführer einer GmbH ist einer Gerichtsentscheidung zufolge kein Arbeitnehmer. Das geht aus einem in Mainz veröffentlichten Beschluss des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz hervor (Az.: 10 Ta 152/06).
Er kann sich daher gegen eine Kündigung auch nicht vor dem Arbeitsgericht wehren, sondern muss das Landgericht als allgemeines Zivilgericht anrufen. Das Gericht wies mit dem Beschluss die Beschwerde des Geschäftsführers einer GmbH gegen eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Koblenz zurück. Der Kläger hatte vor dem Arbeitsgericht gegen seine Kündigung geklagt. Das Arbeitsgericht hielt sich jedoch nicht für zuständig, da der Kläger kein Arbeitnehmer sei und verwies die Sache an das Landgericht Koblenz.
Das LAG teilte die Auffassung der Vorinstanz. Als unerheblich werteten die Richter, ob der Kläger intern ähnlich weisungsabhängig war wie ein Arbeitnehmer. Ebenso sei unerheblich, was vertraglich vereinbart worden sei. Maßgeblich sei allein, dass er als Geschäftsführer rechtlich zur Vertretung der GmbH nach außen berechtigt und damit Organ des Unternehmens sei. Damit sei die Eigenschaft, Arbeitnehmer zu sein, gesetzlich ausgeschlossen.
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