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Montag, 12. März 2007

Gerichtstermin: Arbeitsunfähigkeit entschuldigt nicht Fehlen

Saarbrücken (dpa) - Ein ärztliches Attest, das einem vom Gericht geladenen Zeugen lediglich pauschal «Arbeitsunfähigkeit» bescheinigt, reicht nicht als Entschuldigung für das Fehlen bei einem Prozesstermin. Das hat das Saarländisch Oberlandesgericht (OLG) entschieden.


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Saarbrücken (dpa) - Ein ärztliches Attest, das einem vom Gericht geladenen Zeugen lediglich pauschal «Arbeitsunfähigkeit» bescheinigt, reicht nicht als Entschuldigung für das Fehlen bei einem Prozesstermin. Das hat das Saarländisch Oberlandesgericht (OLG) entschieden.

Nach Auffassung der Richter in Saarbrücken darf ein Zeuge nur dann fehlen, wenn er nachweislich sowohl reise- als auch verhandlungsunfähig ist (Aktenzeichen: 5 W 8/07-4). Das Gericht wies mit seinem Beschluss die Beschwerde eines Zeugen gegen die Verhängung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 200 Euro ab. Der Kläger war vom Landgericht Saarbrücken zu einem Termin geladen worden, aber nicht erschienen. Zur Begründung hatte er dem Gericht per Telefax eine ärztliche «Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung» zukommen lassen.

Dem Landgericht genügte dies nicht: Es verhängte gegen den Zeugen ein Ordnungsgeld. Das OLG bestätigte die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme. Der Zeuge habe sich nicht hinreichend für sein Ausbleiben entschuldigt. Denn das Attest belege nicht, dass er auch reise- und verhandlungsunfähig gewesen sei.


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