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Mittwoch, 23. Januar 2008

Gericht: Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig

München/Berlin (dpa) - Die Kürzung der Pendlerpauschale verstößt aus Sicht des Bundesfinanzhofs gegen die Verfassung. Dies teilte Deutschlands oberstes Steuergericht am 23. Januar in München mit.


Der Bundesfinanzhof hat die gekürzte Pendlerpauschale für verfassungswidrig erklärt. (Bild: dpa)

Deshalb wurden zwei Klagen von Steuerzahlern zur Klärung an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe weitergeleitet. Das Bundesverfassungsgericht will noch in diesem Jahr endgültig über die Pendlerpauschale entscheiden.

Mit der Pendlerpauschale können Autofahrer ihre Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte steuermindernd geltend machen. Seit Januar vergangenen Jahres sind die 30 Cent aber nur noch vom 21. Entfernungskilometer an steuerlich absetzbar. Von der Neuregelung sind mehrere Millionen Steuerbezahler betroffen, die früher von der Pauschale profitiert haben.

INFO: Die Pendlerpauschale - Verwirrung für die Steuerzahler

Mit der Pendlerpauschale können Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte steuerlich geltend gemacht werden. 2004 wurde der Betrag auf einheitlich 30 Cent je Kilometer gekürzt. Nach einem Beschluss der großen Koalition können seit 1. Januar 2007 Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit nur noch dann von der Steuer abgesetzt werden, wenn die Fahrtstrecke länger als 20 Kilometer ist. Dagegen haben viele Steuerzahler geklagt.

Pendlern geht nach Angaben des Bundes der Steuerzahler kein Geld verloren, wenn sie nichts tun und die endgültige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten, die in diesem Jahr erwartet wird. Der Verein empfiehlt jedoch darauf zu achten, dass der Steuerbescheid einen Vorläufigkeitsvermerk enthält. Ansonsten könnten zu viel gezahlte Steuern nicht zurückerstattet werden.

Pendler können den Angaben zufolge aber auch Einspruch einlegen, wenn sie wollen, dass die ersten 20 Kilometer sofort berücksichtigt werden. Für den Fall, dass das Bundesverfassungsgericht die Kürzung der Pendlerpauschale nicht kippt, können dann jedoch Steuerrückzahlungen und Zinsen fällig werden.


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