Genussscheine verbriefen Gewinnansprüche
Berlin (dpa/tmn) - Genussscheine verbriefen in der Regel Gewinnansprüche an einem Unternehmen, ohne dass damit Stimmrechte verbunden sind. Die konkreten Vermögensrechte sind dem Bundesverband deutscher Banken zufolge in den Bedingungen des Genussscheins genannt.
Berlin (dpa/tmn) - Genussscheine verbriefen in der Regel Gewinnansprüche an einem Unternehmen, ohne dass damit Stimmrechte verbunden sind. Die konkreten Vermögensrechte sind dem Bundesverband deutscher Banken zufolge in den Bedingungen des Genussscheins genannt.
Je nach Ausgestaltung ähneln Genussscheine mehr einer Aktie oder einem festverzinslichen Wertpapier. So gibt es Papiere, die eine feste Verzinsung bieten, aber auch solche, deren Ausschüttung von der Ertragslage des jeweiligen Emittenten abhängt. Dementsprechend unterscheiden sich auch die mit einer Anlage in Genussscheine verbundenen Risiken. Beispielsweise können Anleger an eventuell entstehenden Verlusten des Unternehmens beteiligt sein, das den Genussschein ausgibt. Dann wird der eingesetzte Betrag nur teilweise zurückgezahlt.
Der Bankenverband empfiehlt Anlegern, sich genau über die Ausstattung der Papiere - wie das Ausschüttungs-, Rückzahlungs- und Haftungsrisiko - sowie über die Besteuerung der jeweiligen Genussscheinvariante zu informieren. Beispielsweise werden Ausschüttungen auf Genussscheine mit Beteiligungscharakter wie Dividenden zur Hälfte besteuert. Erträge aus Genussscheinen mit Anleihecharakter unterliegen dagegen in voller Höhe der Besteuerung.
Top-Meldungen aus anderen Bereichen
Verbraucher- Informationsgesetz kommt am 1. Mai
Berlin (dpa/tmn) - Hält der Supermarkt um die Ecke alle Hygienevorschriften ein? Gab es bei Kontrollen im Lieblingsresta
[mehr...]Warnung vor falschem Gewinnversprechen per Post
Stuttgart (dpa/tmn) - Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt vor einem neuen Gewinnversprechen per Post. In dem
[mehr...]Beamtenstellung gestärkt: Keine Führungsämter auf Zeit
Karlsruhe (dpa) - Beamte müssen grundsätzlich auf Lebenszeit berufen werden - nur in Ausnahmefällen dürfen sie auf Zeit
[mehr...]Banker muss Anzug tragen: Reinigung nicht absetzbar
Saarbrücken (dpa) - Die Kosten für die Reinigung des Anzugs eines Bankangestellten sind nicht von der Steuer absetzbar.
[mehr...]Neukauf von Waren: Damit im Schadensfall die Versicherung zahlt, müssen die Hinweise des Herstellers eingehalten werden. [mehr...]
Wann habe ich das Recht eine Reise zu stornieren? Gilt ein Nasenbeinbruch als schwere Erkrankung? [mehr...]
Beliebte Suchwörter
In unserem Verkehrsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Verkehrsrecht.