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Donnerstag, 20. März 2008

Genussscheine sind eine Mischung aus Aktie und Anleihe

Berlin (dpa/tmn) - Genussscheine sind Wertpapiere, die Eigenschaften von Aktien und festverzinslichen Wertpapieren vereinen. In der Regel verbriefen sie Gewinnansprüche an einem Unternehmen, ohne dabei mit Stimmrechten verbunden zu sein.

Berlin (dpa/tmn) - Genussscheine sind Wertpapiere, die Eigenschaften von Aktien und festverzinslichen Wertpapieren vereinen. In der Regel verbriefen sie Gewinnansprüche an einem Unternehmen, ohne dabei mit Stimmrechten verbunden zu sein.

Darauf weist der Bundesverband deutscher Banken in Berlin hin. Wie Aktien oder festverzinsliche Papiere werden Genussscheine an der Börse gehandelt. Je nach Ausgestaltung können sie mehr einer Aktie oder mehr einem festverzinslichen Wertpapier ähneln. So gibt es Papiere, die eine feste Verzinsung bieten - es gibt aber auch solche, deren Ausschüttung von der Ertragslage des Emittenten abhängt. Entsprechend können auch die mit der Anlage verbundenen Risiken unterschiedlich groß sein, heißt es. Beispielsweise können Anleger an möglichen Verlusten des Unternehmens beteiligt sein.

Der Bankenverband empfiehlt Anlegern daher, sich genau über die Ausgestaltung der Papiere, über das Ausschüttungs-, Rückzahlungs- und Haftungsrisiko zu informieren. Wer das Risiko eines einzelnen Papiers scheut, kann auch über Fonds in Genussscheine investieren.


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