Suche:
Freitag, 8. Februar 2008

Gemeinsames Konto nicht gleich Beleg für Bedarfsgemeinschaft

Darmstadt (dpa/tmn) - Ein gemeinsames Konto ist nicht automatisch ein Beleg für eine Bedarfsgemeinschaft. Daher kann einem der Kontobevollmächtigten nicht automatisch das Arbeitslosengeld II gestrichen werden, nur weil der zweite Kontobevollmächtigte über Geld verfügt.


Bild: Pixelio.de

Darmstadt (dpa/tmn) - Ein gemeinsames Konto ist nicht automatisch ein Beleg für eine Bedarfsgemeinschaft. Daher kann einem der Kontobevollmächtigten nicht automatisch das Arbeitslosengeld II gestrichen werden, nur weil der zweite Kontobevollmächtigte über Geld verfügt.

Das geht aus einem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts in Darmstadt hervor, auf das die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung in Kassel hinweist (Az.: L 7 AS 282/07 ER). In dem Fall hatte ein Arbeitsloser seiner Vermieterin eine Kontovollmacht erteilt. Sie sollte ihm sein Einkommen einteilen und zuteilen. Denn der Mann befand sich in einem Insolvenzverfahren und sagte, er könne «mit Geld nicht umgehen». Mit seiner eigenen Bankkarte konnte er nur Auszüge drucken. Die Arbeitsagentur sah in der Führung des gemeinsamen Kontos einen Beleg für eine Bedarfsgemeinschaft und lehnte den Fortgang der Zahlungen ab.

Die Vermieterin verfüge über ausreichendes Einkommen. Die Richter gaben dem Arbeitslosen Recht. Alle anderen Umstände der Wohn- und Lebenssituation von Vermieterin und Mieter ließen nicht auf eine Bedarfsgemeinschaft schließen. Außerdem könne das Konto nur von der Vermieterin genutzt werden. Der Mann habe daher weiter Anrecht auf die Bezüge.


Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Verbraucher- Informationsgesetz kommt am 1. Mai

Berlin (dpa/tmn) - Hält der Supermarkt um die Ecke alle Hygienevorschriften ein? Gab es bei Kontrollen im Lieblingsresta

 [mehr...]

Warnung vor falschem Gewinnversprechen per Post

Stuttgart (dpa/tmn) - Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt vor einem neuen Gewinnversprechen per Post. In dem

 [mehr...]

Beamtenstellung gestärkt: Keine Führungsämter auf Zeit

Karlsruhe (dpa) - Beamte müssen grundsätzlich auf Lebenszeit berufen werden - nur in Ausnahmefällen dürfen sie auf Zeit

 [mehr...]

Banker muss Anzug tragen: Reinigung nicht absetzbar

Saarbrücken (dpa) - Die Kosten für die Reinigung des Anzugs eines Bankangestellten sind nicht von der Steuer absetzbar.

 [mehr...]

Neukauf von Waren: Damit im Schadensfall die Versicherung zahlt, müssen die Hinweise des Herstellers eingehalten werden. [mehr...]

Wann habe ich das Recht eine Reise zu stornieren? Gilt ein Nasenbeinbruch als schwere Erkrankung? [mehr...]

Alle wichtigen Vorlagen, Arbeitshilfen und Musterverträge.

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>

Der Anwaltseiten24 Newsletter
Seien Sie stets über die neuesten Rechtsmeldungen informiert.

In unserem Verkehrsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Verkehrsrecht.

Zum Verkehrsrecht Ratgeber >>