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Montag, 19. März 2007

Gemeinde muss Mobilfunkanlage in Wohngebiet dulden

Saarlouis (dpa) - Gemeinden müssen Mobilfunkanlagen in einem so genannten allgemeinen Wohngebiet grundsätzlich dulden. as hat das Saarländische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Saarlouis entschieden, wie die «Zeitschrift für Landes- und Kommunalrecht» berichtet.


Saarlouis (dpa) - Gemeinden müssen Mobilfunkanlagen in einem so genannten allgemeinen Wohngebiet grundsätzlich dulden. as hat das Saarländische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Saarlouis entschieden, wie die «Zeitschrift für Landes- und Kommunalrecht» berichtet.

Nach Auffassung des Gerichts kann eine Gemeinde insbesondere keine Gesundheitsgefährdung der Bewohner geltend machen, wenn die gesetzlichen Strahlenschutzbestimmungen und die vorgegebenen Grenzwerte eingehalten werden (Az.: 2 W 19/06). Im konkreten Fall wollte eine Gemeinde einem Mobilfunkbetreiber den weiteren Sendebetrieb einer Basisstation verbieten. Das Gericht untersagte dieses Unterfangen mit seinem Beschluss. Die Gemeinde hatte sich zu diesem Schritt entschlossen, nachdem sich die Anwohner des Wohngebiets, in dem die Anlage steht, mehrfach beschwert hatten. Allerdings hatten Untersuchungen ergeben, dass sowohl die vorgeschriebenen Abstände als auch die Grenzwerte für elektromagnetische Felder eingehalten worden waren.

Vor diesem Hintergrund sah das OVG für das Vorgehen der Gemeinde keine rechtliche Grundlage. Gemeinden dürften nicht von sich aus strengere Anforderungen an die Zulässigkeit von Mobilfunkanlagen stellen als dies der Gesetzgeber getan habe.


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