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Donnerstag, 20. März 2008

Geld aus Immobilie muss Prozesskosten finanzieren

Karlsruhe/Köln (dpa/tmn) - Der Erlös aus einem Haus- oder Wohnungsverkauf muss notfalls zur Finanzierung eines Prozesses eingesetzt werden. Das geht aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hervor, über den die Fachzeitschrift «BGH-Report» berichtet.

Zwar sei das Eigenheim grundsätzlich geschützt und müsse nicht eigens zur Prozessfinanzierung oder für ähnliche Zwecke verkauft werden. Sobald aber - aus welchen Gründen auch immer - ein Verkauf erfolgt ist, könne das Geld nicht mehr beliebig anderweitig verwendet werden, wenn ein Prozess bevorsteht oder schon läuft (Az.: XII ZB 55/07).

Das Gericht wies in dem Fall die Beschwerde einer Klägerin zurück. Die Frau hatte sich dagegen gewandt, dass das Oberlandesgericht Stuttgart sie verpflichtete, rund 4700 Euro an die Staatskasse zu zahlen. Zuvor hatte sie sogenannte Prozesskostenhilfe zur Finanzierung ihres Scheidungsverfahrens erhalten. Während des Prozesses verzichtete sie auf ihren Eigentumsanteil an der gemeinsamen Wohnung und erhielt dafür von ihrem Ex-Mann rund 56 000 Euro. Dieses Geld hätte sie nach Ansicht der Bundesrichter für die Finanzierung der Prozesskosten einsetzen müssen.


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