Suche:
Stichwörter: ImpfungGelbfieberDengue-Fieber
Dienstag, 15. Januar 2008

Gelbfieber in Brasilien: Impf-Empfehlung ausgeweitet

Berlin/Düsseldorf (dpa/tmn) - Ein Schutz gegen Gelbfieber ist für immer mehr Brasilien-Reisende ratsam. Nach zwei Todesfällen in Brasilia empfiehlt das Auswärtige Amt in Berlin jetzt auch Besuchern der Hauptstadt eine vorsorgliche Impfung.


Sie sollte spätestens zehn Tage vor der Einreise in das südamerikanische Land erfolgen. «Schon seit dem vergangenen Jahr empfehlen wir die Impfung auch für die Region um die Wässerfälle von Iguazu im Süden Brasiliens», sagte Tomas Jelinek, Wissenschaftlicher Leiter des Centrums für Reisemedizin (CRM) in Düsseldorf. Als gelbfieberfrei gelten in Brasilien laut Jelinek nur die südlichen Küstenregionen mit den Großstädten São Paulo und Rio de Janeiro. «Die Impfung ist aber nicht ganz ohne», sagte der Experte: Wer sie erhält, sollte kein geschwächtes Immunsystem besitzen. Die Reiseimpfung wird von manchen, aber nicht von allen gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.

Gelbfieber kann zusammen mit Komplikationen wie Leber- und Nierenversagen zum Tod führen. Übertragen wird es von Stechmücken. Nach Angaben des Auswärtigen Amtes handelt es sich um die gleiche Art von Mücken, die auch das Dengue-Fieber übertragen kann. Diese Krankheit kann während der Sommermonate in Brasilien auch in den Regionen São Paulo und Rio de Janeiro auftreten. Eine Impfung gegen Dengue-Fieber gibt es allerdings weiterhin nicht, sagte Jelinek.


Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Verbraucher- Informationsgesetz kommt am 1. Mai

Berlin (dpa/tmn) - Hält der Supermarkt um die Ecke alle Hygienevorschriften ein? Gab es bei Kontrollen im Lieblingsresta

 [mehr...]

Warnung vor falschem Gewinnversprechen per Post

Stuttgart (dpa/tmn) - Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt vor einem neuen Gewinnversprechen per Post. In dem

 [mehr...]

Beamtenstellung gestärkt: Keine Führungsämter auf Zeit

Karlsruhe (dpa) - Beamte müssen grundsätzlich auf Lebenszeit berufen werden - nur in Ausnahmefällen dürfen sie auf Zeit

 [mehr...]

Banker muss Anzug tragen: Reinigung nicht absetzbar

Saarbrücken (dpa) - Die Kosten für die Reinigung des Anzugs eines Bankangestellten sind nicht von der Steuer absetzbar.

 [mehr...]

Neukauf von Waren: Damit im Schadensfall die Versicherung zahlt, müssen die Hinweise des Herstellers eingehalten werden. [mehr...]

Wann habe ich das Recht eine Reise zu stornieren? Gilt ein Nasenbeinbruch als schwere Erkrankung? [mehr...]

Alle wichtigen Vorlagen, Arbeitshilfen und Musterverträge.

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>

Der Anwaltseiten24 Newsletter
Seien Sie stets über die neuesten Rechtsmeldungen informiert.

In unserem Verkehrsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Verkehrsrecht.

Zum Verkehrsrecht Ratgeber >>