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Freitag, 9. März 2007

Fußgänger nehmen besser die Ampel - Sonst drohen Bußgelder

München (dpa/gms) - Ist eine Ampel in der Nähe, sollten Fußgänger bei regem Verkehr dort die Straße überqueren. Sonst riskieren sie ein Bußgeld, erklärt Oskar Riedmeyer. Er ist Anwalt und Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.


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München (dpa/gms) - Ist eine Ampel in der Nähe, sollten Fußgänger bei regem Verkehr dort die Straße überqueren. Sonst riskieren sie ein Bußgeld, erklärt Oskar Riedmeyer. Er ist Anwalt und Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

Wechseln Fußgänger bei regem Verkehr die Straßenseite, obwohl die nächste Ampel nicht weiter als 40 Meter entfernt ist, kann gegen sie ein Verwarngeld von fünf Euro verhängt werden. Gefährden Fußgänger mit ihrem Handeln nachweislich den Verkehr, muss also zum Beispiel ein Fahrzeug eine Vollbremsung machen, kann es zu einem Bußgeld von zehn Euro kommen. Wird der Fußgänger in einen Unfall verwickelt, während er die Straße in einem Abstand von nicht mehr als 40 Metern zur nächsten Ampel überquert, wird ihm laut Rechtsanwalt Riedmeyer zumindest eine Mitschuld zugesprochen. Nur wenn kein oder kaum Verkehr herrscht, darf eine Straße auch wenige Meter abseits einer Ampel von Fußgängern gequert werden.


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