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Dienstag, 16. Oktober 2007

Fristen und Tarife: So läuft der Stromanbieterwechsel

Düsseldorf (dpa/tmn) - Der Energiekonzern E.ON hat angekündigt, die Strompreise um bis zu 9,9 Prozent und die Gaspreise um bis zu 8,8 Prozent zu erhöhen. Nach Einschätzung des Branchendienstes Verivox könnten zahlreiche kleinere Versorger ebenfalls die Stromtarife anheben.


Wer den Stromanbieter wechseln möchte, hat mittlerweile eine große Auswahl. (Bild: dpa-infocom)

Düsseldorf (dpa/tmn) - Der Energiekonzern E.ON hat angekündigt, die Strompreise um bis zu 9,9 Prozent und die Gaspreise um bis zu 8,8 Prozent zu erhöhen. Nach Einschätzung des Branchendienstes Verivox könnten zahlreiche kleinere Versorger ebenfalls die Stromtarife anheben.

Wer den Stromanbieter wechseln möchte, hat mittlerweile aber eine große Auswahl. Beim Gas herrscht dagegen nach wie vor nur wenig Wettbewerb. Wie ein Wechsel funktioniert, erklärt Jürgen Schröder, Jurist bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf.

Ist ein Wechsel des Stromanbieters jederzeit möglich?

Verbraucher können den Vertrag beim bisherigen Anbieter zum Ende jedes Monats mit einmonatiger Frist kündigen, sofern sie ihren Strom von einem «Grundversorger» bekommen. Das ist der Anbieter mit den meisten Kunden in der Region und in der Regel zugleich der Netzbetreiber. Wer dagegen schon einmal den Anbieter gewechselt hat, besitzt einen «Sondervertrag». Für diesen bestehen in der Regel eine längere Kündigungsfrist und eine bestimmte Mindestlaufzeit, die es zu beachten gilt.

Können bestehende Fristen auch umgangen werden?

Erhöht ein Energieversorger seine Strom- oder auch Gaspreise um mehr als etwa fünf Prozent, kann der Vertrag fristlos aufgelöst werden. Dieses Sonderkündigungsrecht ist von der Rechtsprechung anerkannt, gibt aber immer wieder Anlass für Auseinandersetzungen. Verbraucher sollten deshalb damit rechnen, dass ihr Anbieter eine fristlose Kündigung nicht ohne Widerstand akzeptiert.

Was ist bei der Auswahl des neuen Anbieters zu beachten?

Hier zählt mehr als nur ein günstiger Tarif. Die Mindestlaufzeit des Vertrags sollte nicht mehr als zwölf Monate betragen. Vorkasse für eine bestimmte Zeit zu leisten, bringt zwar oft einen günstigeren Tarif, kann aber bei einer Insolvenz des Anbieters den Verlust des Geldes bedeuten. Empfehlenswert ist es, sich auch beim bisherigen Anbieter nach einem günstigeren Tarif zu erkundigen. Und auch Anbieter von Öko-Strom haben unter Umständen lohnende Konditionen.

Wie läuft der Wechsel genau ab?

Wer sich für einen neuen Anbieter entschieden hat, muss ihm in der Regel nur eine Vollmacht erteilen. Dann unternimmt er alle nötigen Schritte, zum Beispiel auch die Kündigung des bisherigen Vertrags.

Und wie sieht es mit dem Wechsel des Gaslieferanten aus?

Findet der Verbraucher ein günstigeres Angebot, geht er genauso vor wie beim Strom: Er erteilt dem neuen Anbieter einer Vollmacht, und dieser wickelt den Wechsel ab - gegebenenfalls unter Einhaltung der bestehenden Fristen. Allerdings fehlt in den meisten Städten und Gemeinden beim Gasanbieter eine lohnenswerte Alternative.


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