Freistellungsauftrag: Für Eheleute nur gemeinsam
Erlangen/Berlin (dpa/gms) - Ehepartner müssen Freistellungsaufträge immer gemeinsam erteilen. Das gilt auch dann, wenn nur ein Partner Kontoinhaber ist. Darauf weist die Schutzgemeinschaft für Bankkunden in Erlangen hin.
Erlangen/Berlin (dpa/gms) - Ehepartner müssen Freistellungsaufträge immer gemeinsam erteilen. Das gilt auch dann, wenn nur ein Partner Kontoinhaber ist. Darauf weist die Schutzgemeinschaft für Bankkunden in Erlangen hin.
Die persönlichen Daten auf dem Formular müssen korrekt und vollständig angegeben werden. Beispielsweise sei es unerlässlich, einen eventuell abweichenden Geburtsnamen mit anzugeben. Für die Annahme und Bearbeitung eines Freistellungsauftrages dürfen Banken keine Gebühren verlangen.
Zum Jahreswechsel sollten Anleger ihre Freistellungsaufträge überprüfen und gegebenenfalls neu verteilen. Denn zum 1. Januar 2007 sinkt der Sparerfreibetrag für Ledige von 1370 Euro auf 750 Euro. Für Verheiratete sinkt er von 2740 auf 1500 Euro. In der Folge verringerten die Kreditinstitute die vergebenen Freistellungsaufträge automatisch auf 56,37 Prozent des bisherigen Volumens, teilt der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) in Berlin mit.
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