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Donnerstag, 25. Oktober 2007

Fragen und Antworten zum Lokführer-Streik

Berlin (dpa) - Pendler und Bahnreisende müssen seit dem frühen Donnerstagmorgen (25. Oktober) wieder bundesweit mit Verspätungen und Behinderungen im Nah- und S-Bahnverkehr rechnen.

Berlin (dpa) - Pendler und Bahnreisende müssen seit dem frühen Donnerstagmorgen (25. Oktober) wieder bundesweit mit Verspätungen und Behinderungen im Nah- und S-Bahnverkehr rechnen.

Die Lokführergewerkschaft GDL hat um 2.00 Uhr mit dem bisher längsten Streik im festgefahrenen Tarifstreit mit der Bahn begonnen, bestätigte eine GDL-Sprecherin in Berlin. Die Gewerkschaft will bis Freitagmorgen um 8.00 Uhr den Regionalverkehr 30 Stunden lang teilweise lahmlegen und damit erreichen, dass rund 80 Prozent der Regionalzüge nicht fahren. Die Bahn will mit einem Ersatzfahrplan gut die Hälfte des üblichen Nahverkehrs sicherstellen.

Einige wichtige Fragen und Antworten zu den Folgen:

Wie können sich Fahrgäste über die Behinderungen wegen des Streiks informieren?

Die Bahn hat für die Streikzeit von Donnerstag, 2.00 Uhr, bis Freitag, 8.00 Uhr, Ersatzfahrpläne aufgestellt. Sie finden sich im Internet auf der Seite www.bahn.de/aktuell oder sind mit Handys mit WAP-Technologie unter mobile.bahn.de/ris abrufbar. Außerdem ist kostenfrei die Info-Telefonnummer 08000 996633 geschaltet. Mehr als 1000 Mitarbeiter sollen zusätzlich für den Kundenservice im Einsatz sein.

Wieso konnte die Bahn diesmal einen Ersatzfahrplan aufstellen?

Weil sie ausreichend Zeit zur Vorbereitung hatte. Die GDL hatte den Streik bereits am Montagnachmittag angekündigt. Zur Aufstellung von Notfahrplänen braucht die Bahn nach eigenen Angaben etwa 24 Stunden.

Welche Regeln gelten bei schon gekauften Tickets für Zugfahrten am Donnerstag und Freitag?

Für alle Fahrkarten, also auch solche mit einem Bahncard-Rabatt und alle anderen Formen von Spartarifen gilt: Sie werden kostenlos umgetauscht oder erstattet, wenn man wegen des Streiks die Reise nicht antreten kann. Dabei ist es unerheblich, ob der Zug ausfällt oder lediglich verspätet fährt. Zeitkarten der Bahn werden anteilig erstattet, sofern Geltungsbereich und Reisetage von Streiks betroffen sind. Die bei Sparpreisen übliche Bindung an feste Züge ist aufgehoben, wenn diese Züge wegen Streiks nicht erreicht werden sollten. Bei verpassten Anschlusszügen können Reisende den nächsten, gegebenenfalls auch höherwertigen Zug nutzen (also etwa IC statt Regionalexpress). Streikbedingte Taxikosten erstattet die Bahn im Regelfall nicht.

Habe ich einen Rechtsanspruch auf Entschädigung bei streikbedingten Verspätungen?

Die Rechtslage ist nicht eindeutig. Die Bahn haftet nämlich nur, wenn sie die Gründe für eine Verzögerung selbst zu vertreten hat - zu den Arbeitsniederlegungen hat aber die Gewerkschaft GDL aufgerufen. Für die Bahn ist der Streik damit höhere Gewalt. Einige Juristen sehen das anders. Für sie handelt es sich nicht um einen Streik Dritter, sondern um eine Arbeitsniederlegung der eigenen Mitarbeiter. Damit sei der Streik ein internes Problem der Bahn und eben kein Fall höherer Gewalt.

Was passiert, wenn ich wegen des Streiks zur spät zur Arbeit komme?

Arbeitnehmer müssen trotz des Streiks rechtzeitig am Arbeitsplatz sein. Anderenfalls droht eine Abmahnung.

Kostenlose Info-Telefonnummer: 08000 996633


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