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Dienstag, 1. Juli 2008

Finanzamt darf für Auskünfte Gebühren kassieren

Karlsruhe (dpa) - Finanzämter dürfen für verbindliche Steuerauskünfte Gebühren erheben. Das Finanzgericht Baden-Württemberg erklärte eine entsprechende Regelung vom vergangenen Jahr für verfassungsgemäß.

Karlsruhe (dpa) - Finanzämter dürfen für verbindliche Steuerauskünfte Gebühren erheben. Das Finanzgericht Baden-Württemberg erklärte eine entsprechende Regelung vom vergangenen Jahr für verfassungsgemäß.

Das Finanzamt schaffe mit einer solchen Auskunft Rechtssicherheit und sei daher zur Erhebung einer Gebühr berechtigt, die den Verwaltungsaufwand decke, heißt es in dem Urteil. Der Kläger hatte Auskunft über die steuerliche Absetzbarkeit von Reisekosten für seine freiberufliche Dozententätigkeit bekommen und musste dafür rund 120 Euro zahlen. Er hielt das für «treuwidrig», weil der Staat einerseits ein undurchschaubares Steuerrecht schaffe, andererseits aber nur gegen eine Gebühr Rechtssicherheit schaffen wolle. (Az: 1 K 46/07 vom 20. Mai 20008).

Dem folgte das Finanzgericht nicht. Eine solche «individuelle Dienstleistung» gehe über die Hauptaufgaben der Finanzverwaltung hinaus. Deshalb dürfe der Staat - wie in anderen Ländern - dafür auch Gebühren verlangen. Das Gericht ließ allerdings offen, ob auch bei der denkbaren Höchstgebühr der Kostendeckungsgrundsatz noch gedeckt wäre. Der höchste «Gegenstandswert», der für die Gebührenhöhe ausschlaggebend ist, liegt laut Gesetz nämlich bei 30 Millionen Euro - womit eine Auskunft 91 000 Euro kosten könnte.


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