Suche:
Montag, 5. November 2007

Finanzamt darf die Arbeitsagentur über neben Arbeitslosengeld bezogene Einkünfte informieren

Das Steuergeheimnis verpflichtet das Finanzamt (FA) grundsätzlich, niemandem zu offenbaren, was es bei der Besteuerung des Bürgers erfährt, sei es durch dessen Steuererklärung, sei es zum Beispiel bei einer Betriebsprüfung.


Das Steuergeheimnis verpflichtet das Finanzamt (FA) grundsätzlich, niemandem zu offenbaren, was es bei der Besteuerung des Bürgers erfährt, sei es durch dessen Steuererklärung, sei es zum Beispiel bei einer Betriebsprüfung. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch gegenüber anderen Behörden. Allerdings ist dem FA unter anderem die Weitergabe von im Besteuerungsverfahren erlangten Informationen an die Arbeitsagenturen gestattet, wenn diese sie benötigen, um prüfen und entscheiden zu können, ob von jemandem Arbeitslosengeld zurückgefordert werden muss, weil er es zu Unrecht bezogen hat (§ 31a Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b bb) der Abgabenordnung).

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jetzt mit Beschluss vom 4. Oktober 2007 VII B 110/07 entschieden, dass eine solche Weitergabe von Informationen über Einkünfte eines Bürgers an eine Arbeitsagentur, von der er Arbeitslosengeld erhalten hat, auch dann zulässig ist, wenn aus den dem Finanzamt vorliegenden Informationen nicht ohne weiteres der Schluss gezogen werden kann, dass der Betreffende Arbeitslosengeld zu Unrecht erhalten hat. Erforderlich sei nur, dass die weitergegebenen Informationen überhaupt nach Maßgabe des Sozialgesetzbuches III für die Entscheidung der Arbeitsagentur über eine etwaige Rückforderung von Arbeitslosengeld erheblich sein können. Das FA müsse vor der Weitergabe solcher Informationen hingegen nicht etwa selbst prüfen, ob der Steuerpflichtige tatsächlich zu Unrecht Arbeitslosengeld erhalten hat.

Der Entscheidung liegt der Fall eines Steuerpflichtigen zugrunde, der in drei Jahren jeweils mehrere Tausend Euro Arbeitslosengeld erhalten, in diesen Jahren aber zugleich auch erhebliche Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit und aus einem Gewerbebetrieb hatte. Das FA, das dies in einer Außenprüfung bei dem Steuerpflichtigen festgestellt hat, beabsichtigt, die Arbeitsagentur über diese Einkünfte zu unterrichten. Deswegen hat der Betreffende das Finanzgericht (FG) angerufen, um dem FA die Weitergabe dieser Informationen an die Arbeitsagentur durch einstweilige Anordnung untersagen zu lassen. Er beruft sich darauf, dass er immer nur zeitweise arbeitslos gewesen sei und dann zu Recht Arbeitslosengeld bezogen habe, während seine steuerpflichtigen Einkünfte auf die Zeiträume entfielen, für die er kein Arbeitslosengeld erhalten habe. Da das FA für die Einkommensbesteuerung nur die Jahreseinkünfte ermittelt habe, die Berücksichtigung von Einkünften bei der Zahlung von Arbeitslosengeld hingegen monatsweise erfolge, ergebe sich aus den Feststellungen des FA kein ausreichender Anhaltspunkt für den Verdacht, dass er zu Unrecht Arbeitslosengeld bezogen habe. Nur bei einem konkreten Verdacht dürften jedoch die dem Steuergeheimnis unterliegenden Informationen weitergegeben werden.

Dieser Argumentation ist der BFH - wie schon das FG - nicht gefolgt und hat den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das FA abgelehnt.

Quelle: Bundesfinanzhof


Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Verbraucher- Informationsgesetz kommt am 1. Mai

Berlin (dpa/tmn) - Hält der Supermarkt um die Ecke alle Hygienevorschriften ein? Gab es bei Kontrollen im Lieblingsresta

 [mehr...]

Warnung vor falschem Gewinnversprechen per Post

Stuttgart (dpa/tmn) - Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt vor einem neuen Gewinnversprechen per Post. In dem

 [mehr...]

Beamtenstellung gestärkt: Keine Führungsämter auf Zeit

Karlsruhe (dpa) - Beamte müssen grundsätzlich auf Lebenszeit berufen werden - nur in Ausnahmefällen dürfen sie auf Zeit

 [mehr...]

Banker muss Anzug tragen: Reinigung nicht absetzbar

Saarbrücken (dpa) - Die Kosten für die Reinigung des Anzugs eines Bankangestellten sind nicht von der Steuer absetzbar.

 [mehr...]

Neukauf von Waren: Damit im Schadensfall die Versicherung zahlt, müssen die Hinweise des Herstellers eingehalten werden. [mehr...]

Wann habe ich das Recht eine Reise zu stornieren? Gilt ein Nasenbeinbruch als schwere Erkrankung? [mehr...]

Alle wichtigen Vorlagen, Arbeitshilfen und Musterverträge.

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>

Der Anwaltseiten24 Newsletter
Seien Sie stets über die neuesten Rechtsmeldungen informiert.

In unserem Verkehrsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Verkehrsrecht.

Zum Verkehrsrecht Ratgeber >>