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Stichwörter: MietvertragVermieter
Dienstag, 4. März 2008

Filmdreh in der Wohnung - Mieter müssen um Erlaubnis fragen

Berlin (dpa/tmn) - Soll die eigene Wohnung für Dreharbeiten zur Verfügung gestellt werden, müssen Mieter dafür die Erlaubnis vom Vermieter einholen. Denn in so einem Fall wird die Wohnung an Dritte weitervermietet.


Bild: pixelio

Und zwar auf eine Weise, die vom Mietvertrag grundsätzlich nicht abgedeckt wird, erläutert der Immobilienverband Deutschland (IVD) in Berlin. Das ist nur bei Vermietung zu Wohnzwecken der Fall. Außerdem sollte wegen möglicher Lärmbelästigung die Nachbarn informiert werden.

Filmteams bestehen aus bis zu 30 Personen und blockieren mit Technik- und Versorgungswagen bisweilen Gehwege und Parkplätze vor dem Haus, erläutert der IVD. Wer sein Gebäude oder seine Wohnung für Filmdrehs zur Verfügung stellt, schließt mit der Produktionsgesellschaft einen Motivmietvertrag ab. Darin werden die Mietdauer sowie die Zeiten für Vor- und Nachbereitung festgelegt. Sollte während des Drehs ein Schaden entstehen, haftet den Angaben nach die Versicherung der Produktionsgesellschaft.

Der IVD rät dazu, vor und nach dem Dreh eine Abnahme des Drehortes vorzunehmen. Damit eine Wohnung als Drehort infrage kommt, sollte sie viel Platz bieten. Denn wenn zum Beispiel in zwei Zimmern gedreht wird, sollten noch mindestens zwei weitere Zimmer vorhanden sein. Denn zusätzliche Räumlichkeiten würden häufig für die Maske und als Aufenthaltsraum genutzt. Die einzelnen Räume sollten genug Platz für Kamera, Ton und Beleuchtung bieten und deshalb hohe Decken haben.


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