Erfolgshonorar für den Anwalt bei Geldstreitigkeiten
Kiel (dpa/tmn) - Seit Anfang Juli dürfen Mandanten mit einem Anwalt unter besonderen Umständen ein Erfolgshonorar vereinbaren. Lohnenswert ist das vor allem, wenn es um das Erstreiten größerer Geldbeträge geht.
Kiel (dpa/tmn) - Seit Anfang Juli dürfen Mandanten mit einem Anwalt unter besonderen Umständen ein Erfolgshonorar vereinbaren. Lohnenswert ist das vor allem, wenn es um das Erstreiten größerer Geldbeträge geht.
Darauf weist die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer in Kiel hin. Das könne zum Beispiel bei Erbschaftsstreitigkeiten, Wiedergutmachungs- oder Schmerzensgeldansprüchen der Fall sein. Geholfen werden soll mit der neuen Regelung zum Beispiel all jenen, die sich solche Prozesse finanziell sonst nicht leisten könnten. In der Regel orientiert sich das Honorar am Streitwert. Die Vereinbarung müsse in Textform als Brief, per Fax oder E-Mail getroffen werden.
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