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Montag, 9. Juli 2007

Ehevertrag kann nicht alle Verpflichtungen ausschließen

Ein Ehevertrag kann nicht alle gesetzlichen Ansprüche und Verpflichtungen ausschließen. Darauf weist der Informationsdienst Notar und Recht in Hamburg hin, ein Zusammenschluss verschiedener Landesnotarkammern.


Hamburg (dpa/tmn) - Ein Ehevertrag kann nicht alle gesetzlichen Ansprüche und Verpflichtungen ausschließen. Darauf weist der Informationsdienst Notar und Recht in Hamburg hin, ein Zusammenschluss verschiedener Landesnotarkammern.

Auch wenn insbesondere jüngere Paare häufig wünschten, dass nach einer Trennung keiner dem anderen auf der Tasche liegen soll, könnten nicht alle gesetzlichen Regelungen umgangen werden. Das gelte insbesondere dann, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse beim Vertragsabschluss deutlich unterscheiden oder die Ehegatten etwa wegen einer bestehenden Schwangerschaft über ungleiche Verhandlungspositionen verfügen. In diesen Fällen seien der Ehevertragsfreiheit Grenzen gesetzt. Werden diese überschritten, könne die Regelung unwirksam sein, erläutern die Notarkammern.

 

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