Dividenden werden nach dem Halbeinkünfteverfahren besteuert
Berlin (dpa/gms) - Erträge aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften werden nur zu 50 Prozent besteuert - so sieht es das so genannte Halbeinkünfteverfahren vor.
Berlin (dpa/gms) - Erträge aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften werden nur zu 50 Prozent besteuert - so sieht es das so genannte Halbeinkünfteverfahren vor.
Für Privatanleger bedeutet das, dass für Dividenden aus Aktien, aber auch für Gewinne aus GmbH-Anteilen und Bezüge aus bestimmten Genussscheinen nur die Hälfte bei der Berechnung der Steuerbelastung zu Grunde gelegt wird, erläutert der Bundesverband deutscher Banken in Berlin. Und auch Erträge von ausländischen Kapitalgesellschaften - also ausländische Dividenden - werden nur zu 50 Prozent besteuert.
Gewinne und Verluste aus Aktienverkäufen, die innerhalb der Spekulationsfrist von zwölf Monaten erzielt werden, werden ebenso behandelt. Sie sind nach Angaben des Verbands nur zur Hälfte auf die jährliche Steuerfreigrenze von 512 Euro anzurechnen. Bei allen anderen Anlageformen - zum Beispiel bei Anleihen oder Optionsgeschäften - muss der Kursgewinn voll versteuert werden. Nach Beschluss der Bundesregierung soll das Halbeinkünfteverfahren allerdings Anfang 2009 entfallen. Dividenden und Kursgewinne von Aktien sollen dann voll versteuert werden.
Top-Meldungen aus anderen Bereichen
Verbraucher- Informationsgesetz kommt am 1. Mai
Berlin (dpa/tmn) - Hält der Supermarkt um die Ecke alle Hygienevorschriften ein? Gab es bei Kontrollen im Lieblingsresta
[mehr...]Warnung vor falschem Gewinnversprechen per Post
Stuttgart (dpa/tmn) - Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt vor einem neuen Gewinnversprechen per Post. In dem
[mehr...]Beamtenstellung gestärkt: Keine Führungsämter auf Zeit
Karlsruhe (dpa) - Beamte müssen grundsätzlich auf Lebenszeit berufen werden - nur in Ausnahmefällen dürfen sie auf Zeit
[mehr...]Banker muss Anzug tragen: Reinigung nicht absetzbar
Saarbrücken (dpa) - Die Kosten für die Reinigung des Anzugs eines Bankangestellten sind nicht von der Steuer absetzbar.
[mehr...]Neukauf von Waren: Damit im Schadensfall die Versicherung zahlt, müssen die Hinweise des Herstellers eingehalten werden. [mehr...]
Wann habe ich das Recht eine Reise zu stornieren? Gilt ein Nasenbeinbruch als schwere Erkrankung? [mehr...]
Beliebte Suchwörter
In unserem Verkehrsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Verkehrsrecht.