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Donnerstag, 29. März 2007

Dividenden werden nach dem Halbeinkünfteverfahren besteuert

Berlin (dpa/gms) - Erträge aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften werden nur zu 50 Prozent besteuert - so sieht es das so genannte Halbeinkünfteverfahren vor.

Berlin (dpa/gms) - Erträge aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften werden nur zu 50 Prozent besteuert - so sieht es das so genannte Halbeinkünfteverfahren vor.

Für Privatanleger bedeutet das, dass für Dividenden aus Aktien, aber auch für Gewinne aus GmbH-Anteilen und Bezüge aus bestimmten Genussscheinen nur die Hälfte bei der Berechnung der Steuerbelastung zu Grunde gelegt wird, erläutert der Bundesverband deutscher Banken in Berlin. Und auch Erträge von ausländischen Kapitalgesellschaften - also ausländische Dividenden - werden nur zu 50 Prozent besteuert.

Gewinne und Verluste aus Aktienverkäufen, die innerhalb der Spekulationsfrist von zwölf Monaten erzielt werden, werden ebenso behandelt. Sie sind nach Angaben des Verbands nur zur Hälfte auf die jährliche Steuerfreigrenze von 512 Euro anzurechnen. Bei allen anderen Anlageformen - zum Beispiel bei Anleihen oder Optionsgeschäften - muss der Kursgewinn voll versteuert werden. Nach Beschluss der Bundesregierung soll das Halbeinkünfteverfahren allerdings Anfang 2009 entfallen. Dividenden und Kursgewinne von Aktien sollen dann voll versteuert werden.


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