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Donnerstag, 17. Juli 2008

Der Zinskupon verbrieft den Anspruch auf Zinsen

Berlin (dpa/tmn) - Der Zinskupon oder auch Zinsschein verbrieft bei einem verzinslichen Wertpapier, also einer Anleihe, den Zinsanspruch, erläutert der Bundesverband deutscher Banken in Berlin.

Berlin (dpa/tmn) - Der Zinskupon oder auch Zinsschein verbrieft bei einem verzinslichen Wertpapier, also einer Anleihe, den Zinsanspruch, erläutert der Bundesverband deutscher Banken in Berlin.

Als Anleihen überwiegend noch als Einzelurkunden gedruckt wurden (effektive Stücke), musste der Inhaber den Zinskupon selbst abtrennen und beim entsprechenden Zahlungstermin der Bank zur Auszahlung vorlegen. Heute werden die Wertpapiere in der Regel in einer Sammelurkunde verbrieft. Der Kunde erhält eine seinem Anteil entsprechende Depotgutschrift, und die Bank veranlasst die automatische Auszahlung der Zinsen.

Werden festverzinsliche Wertpapiere zwischen ihren Zinsterminen verkauft, verrechnet die Bank Stückzinsen aus noch nicht beziehungsweise schon abgetrennten Zinskupons. Auf diese Weise wird dafür gesorgt, dass Käufer und Verkäufer ihren jeweiligen Anteil am Kupon erhalten. Der Bankenverband weist darauf hin, dass es allerdings auch Anleihen gibt, die nicht mit Zinskupons ausgestattet sind (Null-Kupon-Anleihen). Anstelle regelmäßiger Zinszahlungen stellt hier die Differenz zwischen dem Rückzahlungskurs und dem Kaufpreis den Zinsertrag bis zur Fälligkeit dar. Der Anleger erhält demnach nur eine Zahlung: den Verkaufserlös bei einem vorzeitigen Verkauf oder den Tilgungserlös bei Fälligkeit des Wertpapiers.


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