Suche:
Stichwörter: KündigungVerleumdung
Mittwoch, 13. Februar 2008

Den Chef online benoten: Nicht ausfallend werden

Hamburg (dpa/tmn) - Im Internet können Arbeitnehmer inzwischen auch ihren Chef benoten - dabei dürfen sie mit ihrer Kritik aber nicht zu weit gehen. Das bestätigt der Arbeitsrechtler Stefan Lunk aus Hamburg.


Arbeitnehmer bewerten Arbeitgeber: «Kununu.com» ist eine von mehreren Online-Angeboten zur Benotung von Chefs. (BIld: «kununu.com»)

«Wer online Schmähkritik über seinen Chef verbreitet, dem droht eine fristlose Kündigung», so Lunk. So könne es als Verleumdung oder üble Nachrede geahndet werden, wenn Mitarbeiter falsche Tatsachen über ihren Arbeitgeber behaupten, sagte das Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). «Außerdem macht der Ton hierbei die Musik - Beleidigungen sind daher ebenfalls tabu.»

Auf der Internetseite «Yourcha.com» können Surfer ab sofort rund 3,7 Millionen Unternehmen aus Deutschland in einem Online-Fragebogen bewerten. Arbeitnehmer hätten so die Gelegenheit, Kritik an ihrem Chef anonym zu veröffentlichen, teilt das Unternehmen in Idstein bei Wiesbaden mit. Dadurch ließen sich Firmen von Jobsuchenden besser einschätzen. Nach einem ähnlichen Prinzip können Angestellte bereits auf Portalen wie «Arbeitgebertest.de» und «Kununu.com» ihrem Chef Noten geben.

«Man sollte sich dabei aber nicht durch die scheinbare Anonymität des Internets zu ausfallender Kritik verleiten lassen», warnt Lunk. Manchmal ließen sich die Verfasser von Einträgen zurückverfolgen, obwohl die Anbieter Surfern versprechen, ihre Daten anonym zu halten. So sei es in einem Fall etwa einem Arbeitnehmer ergangen, nachdem er im Netz nach einer Betriebsstilllegung seinem Ärger über den Chef Luft gemacht hatte, erzählt Lunk. «Der hatte bei dem Eintrag als Kontakt seine E-Mail-Adresse im Betriebsrat hinterlassen.»

Auch lasse sich unter Umständen anhand einzelner Details eines beleidigenden Beitrages auf den Urheber schließen. «Und dann reicht schon der begründete Verdacht einer strafbaren Handlung aus, um eine fristlose Kündigung auszusprechen», erklärt Lunk. Sprechen also einige Indizien dafür, dass eine Schmähkritik von einem bestimmten Mitarbeiter verfasst wurde, könne der Chef das Arbeitsverhältnis mit der Begründung beenden, dass das Vertrauensverhältnis zerstört sei.

Internet: Das Führungsverhalten ihres Chefs können Arbeitnehmer seit kurzem auch unter www.testentwicklung.de bewerten. Mitarbeiter der Universität Bochum wollen dabei im Rahmen einer Studie wissen, wie Angestellte ihre Vorgesetzten in den Punkten Fairness, Vertrauen und Akzeptanz einschätzen. Der Fragebogen wird jedoch nicht im Internet veröffentlicht - stattdessen erhalten Teilnehmer auf Wunsch eine Auswertung ihrer Angaben.


Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Verbraucher- Informationsgesetz kommt am 1. Mai

Berlin (dpa/tmn) - Hält der Supermarkt um die Ecke alle Hygienevorschriften ein? Gab es bei Kontrollen im Lieblingsresta

 [mehr...]

Warnung vor falschem Gewinnversprechen per Post

Stuttgart (dpa/tmn) - Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt vor einem neuen Gewinnversprechen per Post. In dem

 [mehr...]

Beamtenstellung gestärkt: Keine Führungsämter auf Zeit

Karlsruhe (dpa) - Beamte müssen grundsätzlich auf Lebenszeit berufen werden - nur in Ausnahmefällen dürfen sie auf Zeit

 [mehr...]

Banker muss Anzug tragen: Reinigung nicht absetzbar

Saarbrücken (dpa) - Die Kosten für die Reinigung des Anzugs eines Bankangestellten sind nicht von der Steuer absetzbar.

 [mehr...]

Neukauf von Waren: Damit im Schadensfall die Versicherung zahlt, müssen die Hinweise des Herstellers eingehalten werden. [mehr...]

Wann habe ich das Recht eine Reise zu stornieren? Gilt ein Nasenbeinbruch als schwere Erkrankung? [mehr...]

Alle wichtigen Vorlagen, Arbeitshilfen und Musterverträge.

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>

Der Anwaltseiten24 Newsletter
Seien Sie stets über die neuesten Rechtsmeldungen informiert.

In unserem Verkehrsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Verkehrsrecht.

Zum Verkehrsrecht Ratgeber >>