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Montag, 17. September 2007

Bußgeld nach dem Download: Auch im Web gilt das Urheberrecht

Hamburg/Berlin (dpa/tmn) - Immer wieder bekommen nichtsahnende Eltern Post: Sie werden aufgefordert, eine saftige Buße für das illegale Herunterladen von Musik oder Software aus dem Internet zu bezahlen.


Vor dem Download sollten Internet-Nutzer sich vergewissern, dass ihr Handeln nicht illegal ist. (Bild: Wenda/dpa/tmn)

Hamburg/Berlin (dpa/tmn) - Immer wieder bekommen nichtsahnende Eltern Post: Sie werden aufgefordert, eine saftige Buße für das illegale Herunterladen von Musik oder Software aus dem Internet zu bezahlen.

«Die Musik- oder Softwareindustrie spricht urheberrechtliche Abmahnungen aus», erläutert Rechtsanwalt Johannes Richard aus Rostock. Neben Unterlassungsansprüchen werden dabei Anwaltskosten und Schadenersatz geltend gemacht. «Die Beträge können gerade bei der Musikindustrie leicht mehrere Tausend Euro erreichen.»

Online-Piraten gibt es, seit das Internet ein weit genutztes Medium ist. Doch nicht immer werden Musik oder Software gestohlen, um damit Geld zu verdienen. «Viele sind sich gar nicht darüber bewusst, dass sie eine Straftat begehen», sagt Kathrin Bremer, Referentin für Urheberrecht beim Branchenverband BITKOM in Berlin.

«Die Hemmschwelle, Ideen, geistiges Eigentum und digitale Inhalte jeglicher Art illegal oder unautorisiert weiter zu verwenden, ist sehr niedrig», sagt auch Christoph Salzig, Sprecher des Bundesverbandes Digitale Wirtschaft (BVDW) in Düsseldorf. Laut Anwalt Richard wirft die Nutzung sogenannter Peer-to-Peer (p2p)-Tauschbörsen noch immer vielfältige Rechtsfragen auf. «Um es aber klar zu sagen: Die Nutzung ist in der Regel illegal, sei es zum Upload oder zum Download.»

Besonders schwierig sei die Situation seit jeher für die Musikindustrie. «Komponisten, Textdichter, Künstler, die Plattenfirmen, aber auch der Handel sind betroffen», sagt Stefan Michalk vom Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft (IFPI) in Hamburg. «Der geschätzte Schaden durch Internetpiraterie und Kopien liegt bei rund einer Milliarde Euro pro Jahr», sagt Michalk.

Sind die Dateien erstmal heruntergeladen und die Piraten erwischt, steht eine Anhörung bei der Polizei an. «Bei einer größeren Anzahl von Dateien, die ermittelt werden, kann es auch eine Hausdurchsuchung geben», sagt Richard. Ohne Rücksprache mit einem strafrechtlich versierten Rechtsanwalt sollte sich in diesem Fall niemand äußern.

Mit einer Vorstrafe oder der strafrechtlichen Verurteilung müssen allerdings die wenigsten rechnen. «Wenn es überhaupt zur Durchführung eines Strafverfahrens kommt, wird dieses oftmals gegen eine Auflage eingestellt.» Dies könnten etwa Sozialstunden sein. Dass allerdings die Eltern im Fall von jugendlichen Online-Piraten den Kopf hinhalten müssen, ist ein Trugschluss: «Jugendliche sind ab 14 Jahren strafmündig», sagt Richard.

Von jugendlichem Leichtsinn über mangelndes Unrechtsbewusstsein beim Kopieren bis hin zu bewusstem Hacken und Cracken - die Spannweite der Motivationen ist groß, wie Salzig sagt. «Wir haben es einerseits mit Privatnutzern zu tun, die das Internet immer noch als Kostenlos-Medium wahrnehmen.» Zudem gebe es Gruppierungen, die mit einem «gehörigen Maß an krimineller Energie» heruntergeladene Musik oder Filme vertreiben.

In Sachen gesetzliche Regelungen stehen die Rechteinhaber ohnehin vor Problemen - denn die Polizei und die Staatsanwaltschaften können der Online-Piraterie kaum Herr werden. Auf einen legalen Download kommen 14 illegale, wie Michalk sagt. Die Phonoverbände haben sich verstärkt auf das Mittel der Unterlassungserklärung verlegt - und bieten einen Vergleich an, dessen Höhe sich nach der Menge der angebotenen Dateien und der wirtschaftlichen Situation der Betroffenen richtet. «Damit wollen wir ganz klar machen, dass illegale Downloads keine Kavaliersdelikte sind.»


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