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Dienstag, 27. März 2007

Bundessozialgericht: Nullrunde bei Renten verfassungsgemäß

Kassel (dpa) - Die Nullrunde bei den Renten im Jahr 2004 war nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts verfassungsgemäß. Eine Klage gegen die ausgebliebene Rentenerhöhung wies das Kasseler Gericht am 27. März zurück.


Kassel (dpa) - Die Nullrunde bei den Renten im Jahr 2004 war nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts verfassungsgemäß. Eine Klage gegen die ausgebliebene Rentenerhöhung wies das Kasseler Gericht am 27. März zurück.

Da es sich nur um einen geringfügigen Nachteil gehandelt habe, seien die Grundrechte der Rentner nicht beeinträchtigt worden. Zudem seien durch die Nullrunde die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und damit auch die Grundlagen der Rentenzahlung gesichert worden (Az. B 13 R 37/06 R).

Nach einer ebenfalls am 27. März veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts können Rentenansprüche auch kurz vor dem Ruhestand gekürzt werden. Zwar stünden die Anwartschaften grundsätzlich unter dem Schutz der Eigentumsgarantie im Grundgesetz. Allerdings rechtfertige die finanziell angespannte Situation der Rentenversicherung gewisse Eingriffe des Gesetzgebers in die Ansprüche der Betroffenen. Damit wies der Erste Senat die Klage eines Ingenieurs ab, der in Folge einer seit 1997 geltenden geringeren Bewertung der ersten Beitragsjahre monatlich rund 50 Euro weniger Rente erhält, als er vor der Reform bekommen hätte (Az: 1 BvL 10/00 - Beschluss vom 27. Februar 2007).

Gegen die Nullrunde 2004 sind nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung bei ihr mehrere hunderttausend Widersprüche eingegangen. Auch 2005 und 2006 hatte es für die etwa 20 Millionen Rentner in Deutschland keine Erhöhung gegeben.

Ein Rentner aus Südhessen hatte geklagt, weil er seine Eigentumsrechte nach Grundgesetzartikel 14 verletzt sah. Er forderte einen Inflationsausgleich von 1,1 Prozent. Das Bundessozialgericht schloss sich der Auffassung der beklagten Rentenversicherung an, dass dem Rentner nur ein geringfügiger Nachteil entstanden sei. Da die Einkommen in dem Jahr kaum gestiegen seien, wären die Renten - deren Entwicklung an die von Löhnen und Gehältern gekoppelt ist - ohnehin nur um 0,04 Prozent gewachsen. In dem Fall hätte das ein Plus von 55 Cent im Monat bedeutet. Der Rentner hatte angekündigt, im Falle einer Niederlage vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen.


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