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Mittwoch, 12. Dezember 2007

Bundesanstalt warnt vor gefährlichen Knallern und Raketen

Berlin (dpa) - Silvesterböller aus den europäischen Nachbarländern können gefährlich sein. Daraufhin hat die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) in Berlin hingewiesen.


Beim Kauf von Feuerwerkszubehör sollten Verbraucher nur geprüfte Ware kaufen. (Bild: dpa)

Berlin (dpa) - Silvesterböller aus den europäischen Nachbarländern können gefährlich sein. Daraufhin hat die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) in Berlin hingewiesen.

«In Ländern wie Polen, Tschechien, Niederlande, Dänemark und Portugal gibt es kein vergleichbares Prüfverfahren», sagte der Leiter der BAM-Arbeitsgruppe Pyrotechnik, Lutz Kurth, in Berlin. «Dort zugelassene Raketen und Knaller können in Deutschland verboten sein, weil sie die Sicherheitsstandards nicht erfüllen.» Eine neue EU-Richtline werde künftig aber für einheitliche Standards sorgen.

Die BAM prüfte in diesem Jahr 219 Feuerwerkskörper, die für den deutschen Markt zugelassen werden sollten. 85 lehnte sie ab. «Sie gingen zum Beispiel beim Anzünden hoch oder explodierten in der Luft zu früh, so dass brennende Teile auf die Erde fallen könnten», erklärte Prüfleiterin Heidrun Fink. Besonders gefährlich seien Böller mit einem Blitzknallsatz, die in Deutschland verboten sind. «Wenn die in der Hand explodieren, dann können nachher ein paar Finger fehlen.» Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der beanstandeten Knaller und Raketen allerdings leicht gesunken. Die von der BAM getesteten Feuerwerkskörper tragen den Aufdruck «BAM - P I oder P II» und eine vierstellige Zahl auf der Packung.

«Spätestens ab 2009 kommt in Deutschland das EU-Prüfzeichen 'CE' dazu», sagte Kurth. Dieses können dann Prüfstellen vergeben, die von der EU-Kommission anerkannt sind - darunter wird auch die BAM sein. 30 Monate haben die Mitgliedstaaten Zeit, um die EU-Richtlinie umzusetzen. In Deutschland ändert sich mit dem neuen Gesetz nach Angaben von Kurth nur wenig: Die einzige Veränderung sei, dass bei Feuerwerkskörpern der Klasse 2, also bei Raketen und Böllern, die Altersgrenze von 18 auf 16 Jahre sinke.

Die 1871 gegründete BAM ist dem Bundeswirtschaftsministerium unterstellt. Sie prüft die Sicherheit von Stoffen, Produkten und Anlagen für den deutschen Markt. Außerdem unterstützt sie kleine und mittelständische Unternehmen bei Forschung und Entwicklung.


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