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Stichwörter: DownloadTauschbörsen
Montag, 21. Januar 2008

Brisante Börsen: Illegale Downloads jetzt strenger verfolgt

Berlin (dpa/tmn) - Sich von Tauschbörsen Musik oder Filme herunterzuladen, war schon bisher oft illegal. Strafen mussten die Nutzer in vielen Fällen trotzdem nicht befürchten - zumindest dann nicht, wenn sie selbst keine Dateien zum Download zur Verfügung stellten.


Besser die Finger weg vom Filesharing! Das illegale Downloaden wird riskanter. (Bild: Wenda/dpa/tmn)

Das sieht jetzt anders aus: Jetzt drohen auch beim bloßen Herunterladen Strafen. In vielen der «Peer-to-Peer»-Netzwerke wird ein Nutzer, der etwas herunterlädt, automatisch auch zum Anbieter. Das gilt jedoch nicht immer - und wer die Angebote bisher allein zum Download genutzt hat, konnte meist beruhigt sein. Denn verboten war nur das Herunterladen «offensichtlich rechtswidrig hergestellter» Dateien. Wäre ein solcher Nutzer Ermittlern ins Netz gegangen, hätte er sich meist mit damit herausreden können, er sei davon ausgegangen, der Anbieter hätte die CDs oder Filme rechtmäßig erworben.

Entsprechend verzichtete die Musik- und Filmbranche in solchen Fällen bisher auf Versuche, ihre Rechte geltend zu machen: «Meines Wissens gibt es keinen Fall, bei dem jemand ausschließlich für das Downloaden bestraft wurde», sagt Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Branchenverbandes BITKOM in Berlin.

Das dürfte sich jetzt ändern - aufgrund einer kurzen Ergänzung des entsprechenden Paragrafen im Urheberrechtsgesetz: Verboten ist das Herunterladen nicht mehr nur bei einer rechtswidrigen Vorlage, also etwa bei einem heimlich mitgeschnittenen Film, sondern auch bei einer «öffentlich zugänglich gemachten». Das bedeutet: Was in einem Peer-to-Peer- oder Filesharing-Netzwerk öffentlich angeboten wird, darf nicht mehr heruntergeladen werden.

«Wenn man jetzt ein solches Netzwerk benutzt, macht man sich in der Regel strafbar», sagt Jan Scharringhausen von der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) in Hamburg. Ohne zu bezahlen herunterladen darf man nur noch, was der Rechteinhaber auch kostenlos anbietet.

Auch künftig wird nicht jeder, der illegal herunterlädt, erwischt und bestraft. Denn für die Rechteinhaber ist es weiter ein gewisser Aufwand, die Identität von Filesharing-Nutzern zu ermitteln, erklärt Till Jaeger, Rechtsanwalt und Experte für Urheberrecht aus Berlin.

Trotzdem sollten sich die Downloader nicht zu sicher fühlen: Schon zuletzt habe die Musik- und Filmindustrie die illegalen Aktivitäten zunehmend im Auge gehabt, sagt Jaeger. Dieser Eifer werde bestimmt nicht nachlassen. «Und es sollte sich keiner sagen 'Ich mach das ja nur ab und zu mal'», ergänzt Scharringhausen von der GVU.

Wer erwischt wurde, muss laut Jaeger in der Regel zivilrechtliche Ansprüchen fürchten - sprich: Geldforderungen, die hoch ausfallen können. «Da werden regelmäßig Strafen von mehreren Tausend Euro fällig.» Darin sind neben den Schadensersatzforderungen der Musik- oder Filmlabels immer auch hohe Anwaltskosten enthalten.

Eltern reden ihren im Netz surfenden Kindern besser ins Gewissen. Sonst greift laut Rohleder womöglich irgendwann das Baustellen-Motto: «Eltern haften für ihre Kinder.» Das gilt umso mehr, wenn der Sprössling die heruntergeladenen Dateien auch noch auf dem Schulhof verkauft. «Denn das ist gewerbsmäßiger Handel.»

Keine bösen Folgen drohen dagegen weiterhin, wenn eine gekaufte CD oder DVD für ein paar Freunde gebrannt wird, ohne dass dabei Geld im Spiel ist. Der Silberling darf nur keinen Kopierschutz haben. In Ordnung ist es aber, wenn die Tochter eine gebrannte CD, die ihr die beste geschenkt hat, für eine weitere Freundin kopiert.


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