Betreuungskosten für Kinder zu zwei Dritteln absetzbar
Bonn (dpa/gms) - Betreuungskosten für Kinder können Eltern bei der Steuererklärung für 2006 erstmals zu zwei Dritteln geltend machen. Bei Doppelverdienern und Alleinerziehenden gelte dies für Kinder bis 13 Jahren, teilt der Verband der PSD Banken in Bonn mit.
Bonn (dpa/gms) - Betreuungskosten für Kinder können Eltern bei der Steuererklärung für 2006 erstmals zu zwei Dritteln geltend machen. Bei Doppelverdienern und Alleinerziehenden gelte dies für Kinder bis 13 Jahren, teilt der Verband der PSD Banken in Bonn mit.
Arbeitet nur ein Elternteil, betreffe die Regelung lediglich Kinder im Alter von 3 bis 5 Jahren. Die Obergrenze liegt bei 4000 Euro. Da dies aber kein Pauschbetrag sei, müssten Eltern ihre Kosten anhand von Rechnungen im Einzelnen nachweisen.
Absetzbar seien dabei etwa Kosten für Kindergärten, Babysitter oder Haushaltshilfen, so der Verband. Ausgenommen seien Ausgaben für Freizeitbeschäftigungen - etwa Beiträge für Sportvereine oder Musikschulen. Falls die Großeltern die Kinder unentgeltlich betreuen, könnten Eltern ihnen zumindest die Fahrtkosten erstatten und diese bei der Steuererklärung geltend machen.
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